British Telecom beansprucht Patent auf Hyperlinks

Die British Telecom ist der Ansicht, ein 1980 eingereichtes und 1989 erteiltes Patent gebe dem Konzern das Recht, Lizenzgebühren auf Hyperlinks zu erheben.

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Von
  • Jürgen Kuri

Ein Patent auf Hyperlinks, auf die kleinen, anklickbaren Text- und Grafik-Bereiche in Web-Seiten, die zu weiteren Informationen, anderen Seiten oder Servern führen? Nichts scheint unmöglich: Nach einem Bericht mehrerer britischer und amerikanischer Medien, darunter dem Wall Street Journal, will British Telecom (BT) jetzt ein US-Patent in Anspruch nehmen, das der britische Telekom-Konzern bereits in Vorläufern 1976 (damals noch als oberste Post-Behörde von Großbritannien) und dann in der endgültigen Fassung 1980 eingereicht hat. Durch das US-Patent (mit der Nummer 4,873,662 versehen), das dann 1989 erteilt wurde, halte man die Urheberrechte an der Technik der Hyperlinks im Web, so die Ansicht von BT. Erst 1997 habe man aber realisiert, dass das Patent ökonomischen Wert habe.

Allerdings ist es angesichts der Formulierungen in der Patentschrift kaum verwunderlich, dass dessen ökonomische Bedeutung in den Zeiten des World Wide Web dem britischen Konzern lange Zeit verborgen blieb. In der Patentschrift heißt es beispielsweise, es gehe um ein "Informationshandhabungssystem, bei dem Informationen von einem Computer an einem entfernten Ort angefordert und über das öffentliche Telefonnetz zu einem Terminal-Gerät übertragen werden." Nach Übersetzung durch die BT bedeute dies eben "Hyperlink", was in der Patentschrift im Detail ausgeführt werde.

Seit 1997 habe man nun untersucht, wie man das Patent, das 2006 ausläuft, kommerziell nutzen könne, hieß es bei British Telecom. Internet Service Provider in den USA seien die ersten Kandidaten, von denen man Lizenzgebühren haben wolle, erklärte eine BT-Sprecherin. Bislang habe man aber noch keine Details festgelegt – sie würden von der Reaktion der US-Provider abhängen: "Aber wir wollen eine vernünftige Lizenzgebühr." Auch werde die Möglichkeit geprüft, ob man Gebühren von Unternehmen verlangen könne, die Hyperlinks in ihrem Intranet einsetzen. Eine britische Firma, spezialisiert auf die wirtschaftliche Auswertung von geistigem Eigentum, soll BT nun helfen, die Ansprüche durchzusetzen. Außerhalb der USA kann BT ein solches Patent nicht für sich beanspruchen – selbst wenn der Konzern seine Ansprüche in den USA durchsetzen könnte, wären hier zu Lande keine Gebühren fällig...

Einige amerikanische Provider bestätigten bereits, dass sie von BT wegen Lizenzgebühren für Hyperlinks kontaktiert wurden. Allerdings bezweifeln Patentrechts-Experten, dass die Briten auf Grund der Formulierungen in der Patentschrift einen Anspruch auf "Hyperlinks" vor Gericht tatsächlich durchsetzen könnten – BT dürfte sich größeren juristischen Gefechten gegenübersehen. Auch ist die Ansicht nicht von der Hand zu weisen, dass die Technik der Hyperlinks schon vor dem British-Telecom-Patent existiert habe. Die Ansprüche des Konzerns, selbst wenn seine Interpretation der Patentschrift richtig ist, würden dadurch aufgehoben – und zwar nach der Bestimmung der so genannten prior art, nach der ein Patent unwirksam wird, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Technik durch jemand anderen als den Patentinhaber schon vor Einreichung der Patentschrift eingesetzt wurde. (jk)