Mietvertrag darf Autobesitz nicht verbieten
Wohnprojekte, in denen bereits bei der Planung und Errichtung der Häuser Autos keinen Platz mehr haben sollen, schaffen immer mehr Quartiere, deren hohe Lebensqualität mittlerweile für viele Menschen attraktiv ist. Doch ist es zulässig, Mietern einer solchen Siedlung den Besitz eines eigenen Autos zu verbieten?
Wohnprojekte, in denen bereits bei der Planung und Errichtung der Häuser oder ganzer Quartiere Autos keinen Platz mehr haben sollen, gelten schon länger nicht mehr als versponnener Öko-Aktivismus. Konzepte, die sich „Wohnen ohne Auto“ oder „Autofrei wohnen“ nennen, schaffen immer mehr Wohngebiete, deren hohe Lebensqualität mittlerweile für viele Menschen attraktiv ist. Doch ist es zulässig, Mietern einer solchen Siedlung den Besitz eines eigenen Autos zu verbieten?
(Bild:Â Pillau)
Das Landgericht Münster entschied nun, dass eine solche Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt (Az.: 3 S 37/14). Im verhandelten Fall wohnte der Mieter in einer Gartensiedlung, die als Pkw-freie Zone deklariert war. Vertraglich hatte sich der Mieter verpflichtet, das Konzept „Wohnen ohne eigenes Auto“ mit allen Mitteln zu unterstützen. Dennoch besaß der Mieter ein Auto, das er nahe der Wohnsiedlung parkte. Die Vermieter klagten daraufhin und verlangten, dass der Mieter auf sein Fahrzeug verzichtet.
Wie schon zuvor das Amtsgericht entschied nun das Landgericht, dass der festgeschriebene Verzicht auf ein Auto den Mieter in seiner persönlichen Lebensführung stark einschränkt. Ein vollständiges Verbot, das von vornherein keine Ausnahme zulässt, sei unwirksam. Um eine unangemessene Benachteiligung zu vermeiden, sei erforderlich, dass eine Abwägung im Einzelfall stattfinden kann und zumindest in Ausnahmefällen das Verbot nicht gilt.
(fpi)