Bundestag ebnet Weg für Verwendung öffentlicher Informationen

Wer Informationen aus öffentlichen Beständen erhalten hat, darf diese künftig weiterverbreiten – auch im Internet. Die Voraussetzungen dafür hat der Bundestag mit seiner Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes geschaffen.

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Bundestag im Reichstagsgeb�ude
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Von
  • Tim Gerber
Inhaltsverzeichnis

Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Plenarsitzung das "Erste Gesetz zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes" in zweiter und dritter Lesung behandelt. Dabei wurde der Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel (SPD) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD unverändert angenommen. Die Opposition von Grünen und Linken hatte sich bei der Abstimmung enthalten. Das Gesetz kann nun in Kürze in Kraft treten.

Demnach können Informationen, die Bürger nach den Informationszugangsgesetzen wie dem Umwelt- oder Verbraucherinformationsgesetz (UIG, VIG) oder den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes (IFG) und der Länder erhalten haben, diese nun ohne weiteres auch verwenden und beispielsweise im Internet veröffentlichen. Auch die kommerzielle Nutzung solcher Daten ist ausdrücklich erlaubt und bedarf künftig keinerlei Genehmigung durch die Behörden mehr, wie dies im bisherigen Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) vorgesehen war.

Außerdem hatten die Behörden die Weiterverbreitung amtlicher Informationen oft mit Hilfe ihrer daran bestehenden Urheberrechte zu blockieren versucht. So untersagte etwa das Bundesinnenministerium der Plattform frag-den-staat.de unter Berufung auf das Urheberrecht (UrhG), ein Gutachten zu Prozenthürden bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu veröffentlichen.

Und das Auswärtige Amt von Minister Frank-Walter Steinmeier (SPD) untersagte die Veröffentlichung von Botschaftsberichten unter Berufung auf das Urheberrecht bis zuletzt. Auch noch nachdem sein Parteivorsitzender und Vizekanzler Siegmar Gabriel (SPD) seinen Entwurf zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes bereits vorgelegt hatte, mit dem diese Möglichkeit ausdrücklich ausgeschlossen werden sollte.

Der Verbreitung amtlicher Informationen steht ein eventuelles Urheberrecht der Behörde oder Einrichtung nun nicht mehr entgegen. Lediglich die Rechte privater Dritter können im Einzelfall einer Weiterverbreitung entgegen stehen. Dies war eigenttlich schon bisher so, im IWG alter Fassung aber nicht ausdrücklich so geregelt. Im Zuge einer Untersuchung der Europäischen Kommission hatte die Bundesregierung diese Rechtslage aber bereits im 2013 Jahr anerkannt ( Stellungnahme der EU-Kommission ).

Den Versuch der Beamtenschaft, über eine Stellungnahme des Bundesrates eigene Nutzungsrechte an den von ihnen im Rahmen ihres Dienstverhältnisses geschaffenen Werke geltend zu machen, hat der Bundestag im Gesetzgebungsverfahren konsequent ignoriert.

Das neue Gesetz war erforderlich geworden, weil die Europäische Union im Jahr 2013 einen Änderung der Richtlinie für die Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ( PSI-Richtlinie, konsolidiert ) beschlossen hatte. Das innerhalb der Bundesregierung für die Umsetzung der Richtlinie zuständige Wirtschaftsministerium hatte sich mit seinem Gesetzentwurf genau an die Vorgaben aus Brüssel gehalten. In der etwa halbstündigen Bundestagsdebatte beklagten die Vertreter der Opposition von Grünen und Linken denn auch, dass das Gesetz keinen Deut über den vom EU-Recht gesetzten Mindestrahmen hinausgehe. Es sei deshalb unambitioniert und bleibe hinter den technischen Möglichkeiten für die Nutzung öffentlicher Informationen deutlich zurück.

Zu Beginn der Bundestagsdebatte hatte die frühere Justizministerin und heutige Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium Brigitte Zypries (SPD) für die Bundesregierung vor allem das Portal govdata.de gelobt, über das öffentliche Stellen von Bund und Ländern ihre Daten zur allgemeinen Verwendung bereit stellen sollen. Allerdings würden noch viel zu wenig Behörden freiwillig ihrer Informationen veröffentlichten, kritisierte die Opposition. Die Regierungskoalition solle mit mehr Verve und Engagement voranbringen, als sie das in den letzten Jahren getan haben, verlangte etwa der Abgeordnete Dieter Janecek von den Grünen. Auch solle die Bundesregierung die Entwicklung offener technischer Standards für den Informationszugang vorantreiben, verlangt die Opposition.

Nach der PSI-Richtlinie müssen die Behörden Information künftig in maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung stellen. Das Gesetz enthält auch eine genaue Definition davon. Die Informationen müssen zudem in jedem vorhandenen Format zur Verfügung gestellt werden, wenn der Interessent das wünscht. Die Unart mancher Behörden, mit Textverarbeitungsprogrammen erstellte Dokumente auszudrucken und als eingescannte Kopie herauszugeben, sollte damit der Vergangenheit angehören. Dasselbe gilt für die Gepflogenheit, mit Tabellenverarbeitungsprogrammen erstellte Statistiken als PDF zu veröffentlichen, und damit die Weiterverarbeitung zu erschweren.

Kritik an dem vom Bundesinnenministerium betriebenen Portal govdata kam aber nicht nur von der Opposition. So beklagte etwa der sächsische CDU-Abgeordnete Andreas Lämmel, es sei sehr kompliziert, in diesem Portal überhaupt zu navigieren. "Man hat keine guten Suchmasken, um wirklich schnell dahin zu kommen, wohin man will". Der Christdemokrat sagte weiter, er sei "auch überzeugt, dass wir – natürlich auch politisch – versuchen müssen, Druck auf die Behörden auszuüben, dass sie ihre Daten auf die Plattform bringen. (tig)