Klage von Unitymedia gegen Bayerischen Rundfunk abgewiesen

Erneute Schlappe für die Kabelnetzbetreiber im Rechtsstreit mit den Öffentlich-Rechtlichen über Einspeisungsentgelte: Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage gegen den Bayrischen Rundfunk ab.

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Internationale Funkausstellung

(Bild: dpa, Robert Schlesinger)

Lesezeit: 2 Min.

Kabelnetzbetreiber Unitymedia hat in einem Rechtsstreit gegen den Bayerischen Rundfunk vorerst eine Niederlage erlitten: Das Verwaltungsgericht München wies am Freitag die Klage der inzwischen unter Unitymedia firmierenden Unitymedia NRW und Hessen sowie Kabel BW ab (Az.: M 17 K 13.1925). Dabei geht es um Entgelte für die Einspeisung der Programme ins Kabelnetz. Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen.

Seit der Einspeisungsvertrag der öffentlich-rechtlichen Sender mit den großen Kabelanbietern Ende 2012 ausgelaufen ist, fließt kein Geld mehr für die Verbreitung der Programme. Die Kabelbetreiber kämpfen seither auf dem Zivil- und dem Verwaltungsrechtsweg um die Bezahlung seiner Dienstleistung. Alle ARD-Anstalten, das ZDF sowie Phoenix, Arte und 3sat wurden verklagt. Ein Grundsatzurteil wird der Bundesgerichtshof für die Zivilrechtsverfahren am 16. Juni sprechen.

Die Verwaltungsgerichtsprozesse quer durch die Republik dürften ebenfalls bis zur höchsten Instanz, in diesem Fall das Bundesverwaltungsgericht, geführt werden. In München ist ein Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu erwarten.

Bislang haben die Kabelanbieter nur wenig mit ihren Klagen erreicht. Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg konnte Unitymedia kürzlich immerhin einen Teilerfolg gegen den NDR erringen: Zwar konnte sich die Kammer nicht durchringen, den NDR zum Abschluss eines branchenüblichen Einspeisungsvertrags zu verpflichten. Jedoch stellte das Gericht fest, dass die Netzbetreiber auch nicht verpflichtet seien, die Programme kostenlos zu verbreiten (Az. 17 K 1672/13). Das weicht erheblich vom Tenor bisheriger Entscheidungen ab. Die ARD kündigte bereits an, Berufung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

[UPDATE, 8.05.2015, 17:40]

Die Meldung enthielt falsche Angaben über die klagenden Firmen und wurde entsprechend korrigiert. Wir bitten die Fehler zu entschuldigen.

(Mit Material der dpa) / (axk)