Yahoo wehrt sich gegen Sperrung von Auktionsseiten mit Nazi-Andenken
Yahoo ist gegen das Urteil, den Zugang zu Auktionsseiten mit Nazi-Memorabilien für französische Bürger sperren zu müssen, vor ein amerikanisches Gericht gezogen.
Yahoo ist vor ein kalifornisches Gericht gezogen, um durch ein Urteil klären zu lassen, ob das Unternehmen mit Sitz in Kalifornien durch die französische Rechtssprechung belangt werden kann. Ein französisches Gericht hatte Yahoo im November dazu verurteilt, binnen von drei Monaten dafür zu sorgen, dass französische Bürger nicht mehr auf Seiten mit Inhalten zugreifen können, die in Frankreich verboten sind (siehe Das französische Yahoo-Urteil gilt für alle Nazi-Inhalte). Geklärt werden soll, ob französische Rechtssprechung, die das Zeigen von Nazi-Andenken verbietet, Geltung für ein amerikanisches Internet-Unternehmen haben kann.
Mit dem Gesuch geht es Yahoo darum, das amerikanische Gericht ein Urteil über die Zulässigkeit der französischen Rechtssprechung für ein amerikanisches Unternehmen fällen zu lassen – bevor Frankreich eine Klage einreicht, wenn Yahoo nicht die geforderten Sperren einbaut. Falls das amerikanische Gericht sich zugunsten von Yahoo entscheidet, könnte das Unternehmen, wenn es um den Vollzug der Geldstrafe geht, auf dieses Urteil verweisen. "Wir können dann sagen, dass dies kein Urteil ist, das die amerikanischen Gerichte durchsetzen können", hofft Gren Wren, Rechtsbeistand von Yahoo. Er erwartet, dass daraus allgemein für amerikanische Firmen eine Rechtssicherheit folgen würde, wenn klar sei, dass Urteile dieser Art nicht in den USA gültig sind, da sie gegen die Verfassung verstoßen.
Wren sagte noch einmal, es sei für Yahoo unmöglich, das französische Urteil umzusetzen, da Internetfirmen nicht bestimmen können, von welchem Land aus Besucher auf ihre Website kommen. Überdies seien solche Blockaden finanziell und personell aufwändig und ineffizient. Der Bundesgerichtshof in Deutschland hatte vor wenigen Tagen in einem ähnlichen Fall anders entschieden: Der Australier Töben hatte auf seiner Website gegen deutsches Gesetz verstoßen, indem er die Judenvernichtung in den KZs leugnete. Ausdrücklich machte das Gericht hier nur den Autor selbst für die Äußerungen verantwortlich, der dann bestraft werden kann, wenn er deutschen Boden betritt.
Mehr in Telepolis: Yahoo zieht vor ein amerikanisches Gericht. (fr)