Herbe Kritik an EU-Richtlinienentwurf zur Geldwäsche
Der Entwurf einer EU-Richtinie gegen Geldwäsche verstößt laut dem Deutschen Anwaltsverein gegen rechtsstaatliche Prinzipien.
Die Europäische Union will künftig verstärkt gegen Geldwäsche vorgehen. Dazu liegt derzeit der vertrauliche Entwurf einer Geldwäscherichtlinie vom 29. September auf dem Tisch, der nun Telepolis vorliegt.
Demnach müssen die Anwälte bereits bei einer Rechtsberatung Meldung erstatten, wenn sie den Verdacht hegen, dass ein Mandant in kriminelle Angelegenheiten verstrickt ist, bei denen illegale Geldwäsche im Spiel ist. Dabei dürfen sie den Mandanten von dieser Meldung nicht informieren.
Betroffen sind nicht nur Anwälte, sondern auch Notare, Abschlussprüfer, externe Buchprüfer, Steuerberater und Immobilienmakler. Für den Deutschen Anwaltsverein (DAV) zeigt der Vorschlag der Kommission "eine bestürzende Geringschätzung für das Recht eines jeden Bürgers auf Beratung durch einen absolut verschwiegenen Anwalt."
Michael Streck, Präsident des DAV, ist davon überzeugt, dass durch die Planung in der EU das Recht der Bürger auf eine vertrauliche Kommunikation "ausgehöhlt" wird. Der Anwalt als Spitzel der Obrigkeit gehöre zum Instrumentarium von Polizeistaat und Toletarismus und sei einer Europäischen Union unwürdig.
Mehr in Telepolis: Anwälte kritisieren Eingriff in Schweigepflicht. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (ame)