Gebrauchtwagenkauf: Schlampige HU berechtigt zur Rückgabe
Weist ein Gebrauchtwagen mit frischer TÜV-Plakette beim Kauf sicherheitsrelevante Mängel auf, darf der Käufer das Auto zurückgeben und erhält sein Geld zurück. Auf eine Nachbesserung des Händlers muss er sich laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht einlassen.
- Thomas Schneider
- Mirko Dölle
(Bild: GTÜ)
Weist ein Gebrauchtwagen mit frischer Hauptuntersuchungsplakette beim Kauf sicherheitsrelevante Mängel auf, darf der Käufer das Auto zurückgeben und erhält sein Geld zurück. Auf eine Nachbesserung des Händlers muss er sich laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht einlassen (Az. VIII ZR 80/14). Im verhandelten Fall hatte eine Frau einen 13 Jahre alten Pkw mit 144.000 Kilometern Laufleistung für 5000 Euro gekauft. Entsprechend der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung war am Tag der Übergabe die Hauptuntersuchung durchgeführt und das Fahrzeug mit einer neuen HU-Plakette versehen worden. Schon am Tag nach dem Kauf aber versagte der Motor mehrfach.
Die Frau ließ das Fahrzeug untersuchen, wobei unter anderem eine erhebliche und sicherheitsrelevante Korrosion an den Bremsleitungen festgestellt. Daraufhin klagte sie auf eine Erstattung des Kaufpreises - mit Erfolg. Das gekaufte Fahrzeug sei mangelhaft gewesen sei, weil es sich aufgrund der massiven und ohne weiteres erkennbaren Korrosion nicht im vereinbarten Zustand befunden habe. Die Erteilung einer HU-Plakette am Tag des Kaufvertrags sei nicht gerechtfertigt gewesen. Eine Nachbesserung durch den Verkäufer sei für den Käufer unzumutbar, so das Gericht in seiner Begründung. Damit war die Klägerin auch ohne vorherige Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt gewesen. Angesichts der beschriebenen Umstände habe die Klägerin nachvollziehbar jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des beklagten Gebrauchtwagenhändlers verloren.
(imp)