BND/NSA-Skandal: Telekom hält Kooperation mit BND für rechtmäßig

Die Deutsche Telekom verteidigt Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst (BND). Die Bundesdatenschutzbeauftragte prüft noch. Die für etwaige Sanktionen zuständige Bundesnetzagentur verweist auf weitere BND-Kontrolleinrichtungen.

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BND/NSA-Skandal: Telekom hält Kooperation mit BND für rechtmäßig

(Bild: dpa, Boris Roessler/Archiv)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Deutsche Telekom betont, dass der Vertrag ihrer Abteilung T-Com mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) auf Basis des G-10-Gesetzes geschlossen wurde: "Wir halten uns dabei streng an die rechtlichen Grundlagen." Sicherheitsbehörden hätten auf den Vertrag gedrängt, obwohl es eine gesetzliche Grundlage gebe. Hintergrund war, dass die Sprachtelefonie zwischen ausländischen Staaten bis dahin vor allem über Satellit abgewickelt wurde, dann aber zunehmend auf Glasfaserkabel umgestellt wurde. Der BND habe ohne die Kooperation auch auf die Netze heimlich zugreifen können. Der Vertrag diente deshalb dazu, diese Eingriffe möglichst gering zu halten und technisch störungsfrei abzuwickeln.

Der österreichische Parlamentsabgeordnete Peter Pilz (Grüne) hatte vergangene Woche den "Geschäftsbesorgungsvertrag Transit" veröffentlicht. Darin verpflichtete sich der Konzern, dem BND ausländischen Telekommunikations- und Datenverkehr bereitzustellen. Aus Sicht der österreichischen Kunden hat die Telekom damit ihr Fernmeldegeheimnis verletzt, weswegen Pilz in Wien Strafanzeige gegen die Telekom und den BND erstattet hatte. "Ob hier die österreichischen Kunden der Telekom betroffen waren, wissen wir nicht, weil es einfach um den Zugriff auf Auslandsleitungen ging, über die alle möglichen Daten liefen", sagte ein Telekom-Sprecher heise online.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Ein Telekom-Sprecher erklärte, dass der Vertrag von 2004 schon vier Jahre später ausgelaufen und nicht verlängert worden sei. Der Grund dafür war eine technische Umstellung der Netze seitens der Telekom, die zur Folge hatte, dass ausländische Gespräche nicht mehr ausschließlich über ausländische Leitungen liefen. Auch Gespräche von und nach Deutschland liefen über die gleichen Leitungen. Eine klare Unterscheidung nach Inländern und Ausländern, so wie sie gesetzlich gefordert wird, konnte daher nicht mehr wie ursprünglich vorgenommen werden. Seit 2008 entspricht die Telekom daher nur noch formellen Anforderungen des BND nach dem G-10-Gesetz, dem BND-Gesetz sowie dem TKG (Paragraf 110 ff).

Die für BND und Telekom gleichermaßen zuständige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff prüft noch, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt. Ist dies der Fall, kann sie diesen beanstanden. Die zuständige Abteilung ist derzeit aber mit der fachlichen Kommentierung des Entwurfs zur Vorratsdatenspeicherung befasst, die das Bundesjustizministerium binnen 30 Stunden erwartete, so eine Sprecherin. Üblich seien jedoch 30 Tage, bei komplexen Fällen wie der Vorratsdatenspeicherung stünden der Behörde auch rund drei Monate zu.

Wenn Voßhoff befindet, der Vertrag der Telekom mit dem BND sei rechtswidrig, kann nur die Bundesnetzagentur mit Bußgeldern sanktionieren. Diese hält sich, was eine rechtliche Bewertung anbelangt für "grundsätzlich nicht zuständig". Prüfen müsse ihrer Ansicht nach das Bundeskanzleramt, die G10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium. Solange diese Prüfung noch nicht abgeschlossen sei, stelle sich die Frage weiterer Schritte für die Bundesnetzagentur nicht. "Sollte sich letztlich ein Verdacht auf eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch die Deutsche Telekom AG ergeben, obliegt eine Prüfung und gegebenenfalls die Verfolgung des Verhaltens nach erster Einschätzung der Staatsanwaltschaft", sagte ein Sprecher der Behörde heise online. (anw)