Datenschützer: Kinder-Apps müssen nachbessern

Apps für Kinder und Jugendliche weisen oft keine korrekten oder verständlichen Datenschutzerklärungen auf. Auch die Kontrollmöglichkeiten für Eltern finden Datenschützer unzureichend.

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Kinder am iPad

(Bild: dpa, Michael Kappeler)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Hälfte aller Smartphone-Apps für Kinder erfüllt nicht die Mindestanforderungen des Datenschutzrechts. Dies geht aus einer Überprüfung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht hervor. Anlass war der „Sweep-Day“, eine internationale Prüfaktion des Global Privacy Enforcement Networks (GPEN), an der weltweit 28 Datenschutzbehörden teilnahmen.

Die Datenschützer prüften je 25 zufällig ausgewählte iOS- und Android-Apps, wobei sich die Prüfergebnisse nicht wesentlich nach den Plattformen unterschieden. Demnach verfügten nur drei Viertel der Apps über eine Datenschutzerklärung. Nur die Hälfte der Apps hatte eine formal richtige Datenschutzerklärung, die sich konkret auf den Datenumgang durch die App bezog. Nur 30 Prozent der internationalen Anbieter lieferten zu den deutschsprachigen Versionen Apps auch eine Datenschutzerklärung auf Deutsch.

Darüber hinaus bemängeln die Datenschützer, dass die wenigsten Apps den Eltern die Möglichkeit geben, das Verhalten der App zu kontrollieren. So konnten Kinder etwa bei einer App Bilder ohne weitere Zugangsbeschränkungen in ein Online-Portal hochladen, auf dem die Prüfer auch Selfies von Kindern fanden. Eltern konnten diese Funktion nicht unterbinden. Auch stellten die Datenschützer fest, dass 32 Prozent der Apps mit Werbung und häufig auch über In-App-Käufe finanziert werden.

Der Chef des Bayerischen Landesamts, Thomas Kranig, hält die Ergebnisse für repräsentativ. Zahlreiche Anbieter wollten es den Nutzern immer noch “so schwer wie möglich machen”, die Nutzung ihrer Daten zu überblicken, sagte er. “Transparenz geht anders.“ Das Landesamt wolle die Anbieter nun zu Nachbesserungen auffordern. Außerdem sollen sie gezwungen werden, Datenschutzerklärungen auf Deutsch anzubieten. Die Höhe möglicher Bußgelder steht noch nicht fest, können sich jedoch zwischen 500 und 300.000 Euro bewegen.

Kranig verweist auch auf die 2014 veröffentlichte „Orientierungshilfe zu den Datenschutzanforderungen an App-Entwickler und App-Anbieter“. An der Prüfaktion hatten auch der Hessische sowie Berliner Datenschutzbeauftragte teilgenommen. Sie haben aber bislang keine Ergebnisse veröffentlicht. Die gesamten Prüfergebnisse sollen in wenigen Monaten vorgestellt werden. (vbr)