Österreich will Speichermedienabgabe und Leistungsschutzrecht einführen

Österreich reformiert sein Urheberrecht. Es soll um eine Speichermedienabgabe und um ein Leistungsschutzrecht erweitert werden.

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Österreich führt Speichermedienabgabe und Leistungsschutzrecht ein
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Die österreichische Regierungskoalition aus SPÖ und ÖVP hat sich auf eine Reform des Urheberrechts geeinigt. Der beschlossene Entwurf sieht eine neue Speichermedienabgabe vor, die bei allen Neukäufen von Geräten mit Datenspeichern wie Notebooks und Smartphones und auch bei Leermedien wie DVD-Rohlingen fällig werden soll. Das Geld soll an die Urheber ausgeschüttet werden.

Die Abgabe, die die seit den 80er Jahren gelte "Leerkassettenabgabe" ersetzen und mit der Privatkopien abgegolten werden sollen, war ursprünglich unter dem Begriff Festplattenabgabe diskutiert worden. Bisher war es rechtlich unklar, ob auch Festplatten unter die Bestimmungen der Leerkassettenabgabe fallen. Über die neue Speichermedienabgabe soll ein Beirat aus Vertretern Vertretern der Verwertungsgesellschaften, der Wirtschaftskammer Österreich und der Bundesarbeitskammer entscheiden.

Ähnlich wie in Deutschland soll zudem in Österreich ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden. Es soll Medien dazu berechtigen, von Suchmaschinenbetreibern und anderen Web-Diensten Geld zu verlangen, wenn sie deren Auszüge von ihren Texten verwenden. Im anderen Fall haben die Zeitungen gegenüber den Web-Diensten einen Unterlassungsanspruch.

Die österreichischen Zeitungen und Politiker haben sich dabei von dem Leistungsschutzrecht in Deutschland inspirieren lassen. Allerdings werden in dem österreichischen Gesetzentwurf "in der Formulierung des Schutzgegenstandes und für die den Berechtigen einzuräumenden Verwertungsrechte andere und zum Teil weiter reichende Ansätze als das deutsche Vorbild" vorgeschlagen, wie es in den Erläuterungen zu dem Entwurf heißt.

Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums sei nun in Begutachtung, berichtet der Kurier. Er soll am 16. Juni im Ministerrat und noch vor dem Sommer vom Parlament beschlossen werden. In Kraft treten soll es am 1. Oktober. (anw)