Menschenrechtskommissar: Geheimdienstaufsicht in EU-Ländern ist lückenhaft

In keinem Land Europas ist die Geheimdienstaufsicht ausreichend geregelt und genügend abgesichert. Zu diesem Schluss kommt der Menschenrechtskommissar des Europarats. Im c't-Interview fordert er mehr Konsequenzen aus den Snowden-Enthüllungen.

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Menschenrechtskommissar: Schwächelnde Geheimdienstaufsicht eine Gefahr für die Gesellschaft
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Auf knapp 80 Seiten beschreibt der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muižnieks, wie Geheimdienste in den 47 Mitgliedsstaaten der Organisation kontrolliert werden. Dabei kommt er zu dem wenig schmeichelhaften Ergebnis, dass kein Land Europas eine wirklich funktionierende und ausreichende Kontrolle sicherstellt. Selbst da, wo externe Aufsichtsgremien direkte Vorortinspektionen machen können, wie in Norwegen oder den Niederlanden, hapert es demnach.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Häufig fehle es am technischen Know-How, um den Agenten wirklich auf die Finger schauen zu können. Überall fehlen die finanziellen Mittel, die nicht im selben Maß wachsen wie die Budgets der Geheimdienste. In einem aktuellen Interview mit der c't warnt der Menschenrechtskommissar, dass diese schwächelnde Aufsicht der Dienste eine Gefahr für die Gesellschaft ist.

Die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses in Deutschland begrüßt der lettische Menschenrechtsexperte, der seit 2012 im Amt ist, ausdrücklich. Allerdings müsse das Gremium passen, wenn es um die Frage gehe, ob er sicher sei, alle wichtigen Unterlagen zu bekommen, weiß Muižnieks von seinem jüngsten Besuch in Deutschland. Seinen Bericht zur Deutschlandvisite will Muižnieks im September beziehungsweise Oktober veröffentlichen.

Die schwächelnde Aufsicht über die Dienste stehe seit Snowdens Enthüllungen standardmäßig auf dem Programm seiner Ländervisiten. Über eine Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats an den Generalsekretär, Thorbjørn Jagland, ein sogenanntes Paragraph 52-Verfahren zu starten, entscheide der Generalsekretär selbst, sagte Muižnieks. Das Verfahren würde den 47 Mitgliedsstaaten auferlegen, die Grundrechtsfestigkeit ihrer Geheimdienstaufsicht zu belegen. Allerdings habe ein früheres Artikel-52-Verfahren, das im Fall der Geheimgefängnisse und der Auslieferung von Verdächtigen an den CIA begonnen wurde, wenig bewirkt.

Lesen Sie das gesamte Interview mit Nils Muižnieks auf ct.de:

(mho)