Per Facebook-Posting zurĂĽck in den Knast

Beleidigende Einträge auf Facebook können gegen Bewährungsauflagen verstoßen und dazu führen, dass die Bewährung zurückgenommen wird, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

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(Bild: dpa, Armin Weigel/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tim Gerber

Ein 36 Jahre alter Mann aus Löhne in Ostwestfalen muss wegen Einträgen auf seiner Facebook-Seite zurück ins Gefängnis. Das hat das Oberlandesgericht in Hamm entschieden (Az. 3 Ws 168/15). Der Mann war im Jahr 2009 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und neun Monaten verurteilt worden, nachdem er seine damalige Frau aus Eifersucht niedergestochen hatte.

Im Jahr 2014 wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, nachdem sie zu zwei Dritteln verbüßt war. Für die Dauer der vierjährigen Bewährungszeit wurde dem Verurteilten verboten, seine Ex-Frau direkt oder indirekt in jeglicher Form zu kontaktieren. Auch durfte er hierfür keine Fernkommunikationsmittel nutzen.

Trotzdem postete der Täter verschiedene Nachrichten auf seiner Facebook-Seite. Er beschimpfte darin sein Opfer unter einem Spitznamen mit Postings wie "du bist ein Schwein wie deine kinde. Du bist die groß Hure von babelon", postete Affenfotos mit der Überschrift "du bist ein Affe", verbunden mit dem Vornamen des Opfers. Unter Nennung eines Namens der Schwester der Geschädigten äußerte er: "sag zu deiner Schwester: Du bist geistig beeinträchtig und lässt dich schnell von anderen Leuten um den Finger wickeln".

Der Täter habe damit dem Kontaktverbot zuwider gehandelt, auch wenn sein Opfer selbst offenbar keinen direkten Zugang zu der Facebook-Seite hatte. Ihm sei jedoch bewusst gewesen, dass zumindest Verwandte und Bekannte seiner Ex-Frau die Einträge lesen und ihr übermitteln würden. Auch habe er gewusst, dass die Geschädigte durch einen Bekannten selbst auf seine Facebook-Seite zugreifen könne. Dass sich die Frau nicht selbst, sondern mit Hilfe Dritter Zugang zu der Facebook-Seite verschafft hatte, ließ das Gericht nicht als Ausrede gelten. Schließlich habe er die Facebook-Einträge öffentlich gemacht und hatte deshalb keine Kontrolle mehr darüber, wer darauf zugreifen kann. (tig)