OECD für die Einführung von Mehrwertsteuer beim E-Commerce
Im Juni soll die Entscheidung über die Erhebung von Abgaben für elektronisch erbrachte Dienstleistungen fallen.
Nach Informationen der Japan Times ist es höchstwahrscheinlich, dass die Mitgliedsstaaten der OECD Mehrwertsteuer bei Softwarehändlern erheben werden, wenn sie Musik, Filme oder andere erbrachte elektronische Dienstleistungen über das Internet einführen. Bislang gibt es eine ungleiche Behandlung, denn bei Händlern, die CDs oder DVDs einführen, werden von den Zollbehörden Steuern erhoben, während Produkte, die vom Internet heruntergeladen werden können, steuerfrei geblieben sind.
Angeblich soll während eines Treffens im Juni 2001 die Regelung über die Erhebung von Mehrwertsteuern beschlossen und dann im Jahr 2002 oder 2003 eingeführt werden. Die Schwierigkeiten, die transnationalen Transaktionen beim Verkauf von Software übers Internet überhaupt feststellen und besteuern zu können, will man so in den Griff bekommen, dass sich ausländische Händler bei den Steuerbehörden registrieren lassen müssen, so dass die Erhebung dann möglich wird. In Zukunft sollen die kreditgebenden Institute, über die die bargeldlosen Transaktionen ablaufen, die Steuern gleich auf die Preise für die digitalen Produkte draufschlagen, so die Japan Times, damit die Steuern an die Regierungen der Käuferländer ausgezahlt werden können.
Mehr in Telepolis: Auch in der EU geht es nur noch darum, welches Modell zum Zuge kommen wird. (fr)