Überwachung durch BND: Telekom verlangt schärfere Bedingungen

Angesichts mehrerer Klagen aus dem Ausland gegen die Deutsche Telekom wegen Verletzungen des Fernmeldegeheimnisses fordert der Telekommunikationsriese nun klare Regeln für die Auslandsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND).

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Deutsche Telekom

(Bild: dpa, Oliver Berg/Archiv)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

In einem Meinungsbeitrag in der hauseigenen Online-Rubrik "Management zur Sache" ruft Vorstandsmitglied Thomas Kremer, der für Datenschutz, Recht und Compliance zuständig ist, den Gesetzgeber dazu auf, die Bestimmungen für die Befugnisse des BND "nachzuschärfen".

Die ehemalige Telekom-Festnetzsparte T-Com hatte auf Basis einer Art Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskanzleramts den BND beim Anzapfen von Transitleitungen mehrere Jahre lang unterstützt und die Zusammenarbeit vertraglich abgesichert. Wie Anhörungen des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags zeigten, bewegte sich der Konzern dabei in rechtlicher Hinsicht auf dünnem Eis, zumal bis 2008 keine G-10-Anordnungen für die Überwachungsmaßnahmen vorlagen.

Der damalige Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke wusste von dem Vorgang nichts, was vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags offenbar wurde. Der Ausschuss konfrontierte Ricke mit dem Umstand, dass durch den Bruch des Fernmeldegeheimnisses im Auftrag des BND Rechtsprobleme mit anderen Ländern entstehen können. Ricke dazu: "Das ist etwas, was jetzt auch für mich das erste Mal noch mal klar wird". Auf den ganzen Vorgang bezogen räumte er ein: "Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich das rechtlich überprüfen
lassen."

In eine solche Lage will die Telekom jedenfalls künftig nicht mehr kommen. Deshalb zielen Vorschläge von Vorstandsmitglied Kremer nun auf eine "eindeutige rechtliche Basis, transparente Spielregeln und eine wirksame
Kontrolle". Insbesondere soll die G-10-Kommission gestärkt werden. So soll jede Art von Telekommunikationsüberwachung künftig unter dem Vorbehalt einer G-10-Anordnung stehen. Kremer glaubt, dass es damit keinerlei Interpretationsspielraum mehr gebe, der ja in der Vergangenheit offenbar ausgenutzt worden war. Sämtliche Überwachungsmaßnahmen würden dann der Kontrolle der G-10-Kommission unterliegen.

Thomas Kremer verlangt außerdem "klare und überprüfbare Vorgaben", wie die Überwachung der Telekommunikation durch den BND technisch umgesetzt werden soll. Die einschlägige Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) beschränkt die Regelungen nämlich weitgehend auf die klassische Telekommunikationsüberwachung durch die Polizei, wobei der BND mit seinem Staubsaugerverfahren ja anders vorgeht. Kremer verlangt, die Regeln im Hinblick auf die geheimdienstliche Überwachung zu ergänzen.

Wie im Untersuchungssausschuss offenbar wurde, hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die vom BND installierte Überwachungstechnik nicht im praktischen Einsatz geprüft, sondern nur im Labor und anhand von Dokumentationen. Thomas Kremer will nun, dass das BSI auch "vor Ort an der konkret genutzten Ausrüstung" beim Netzbetreiber die Prüfung vornehmen muss. Nur so könnten "Transparenz und Vertrauen" wieder hergestellt werden.

Überdies betont Kremer, es sei notwendig, dass die Kontrollinstitutionen, nämlich die G-10-Kommission, das parlamentarische Kontrollgremium und das Kanzleramt, über die "nötigen Ressourcen" verfügen. Er fordert den BND auf, mit der Veröffentlichung von Fallzahlen selbst für mehr Transparenz zu sorgen und damit auch zur öffentlichen Diskussion beizutragen. (psz)