Flugsicherheit: E-Zigaretten müssen ins Handgepäck
Die Heizelemente der elektronischen Zigaretten können sich versehentlich einschalten und Brände auslösen. Deshalb hat die Internationale Zivilluftfahrorganisation reagiert.
(Bild: dpa)
Wer auf Flugreisen elektronische Zigaretten mitnimmt, muss diese künftig im Handgepäck verstauen. Die Luftfahrtorganisation ICAO hat es verboten, E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck zu befördern, wie die UN-Organisation mitteilte. Ebenso dürfen die elektronischen Zigaretten nicht an Bord aufgeladen werden. Seit Ende vorigen Jahres gab es dafür lediglich eine Empfehlung.
Als Grund gibt die Internationale Zivilluftfahrtorganisation die Heizelemente der Geräte an: "Mehrere Vorfälle wurden bekannt, bei denen sich die Heizelemente irrtümlich einschalteten und so Brände im Gepäck verursachten", sagte ICAO-Ratspräsident Olumuyiwa Benard Aliu. Dies sei zwar auch im Handgepäck möglich, dann könne aber schnell reagiert werden. Die E-Zigarette an Bord zu nutzen haben die meisten Gesellschaften verboten. (mit Material der dpa) / (anw)