Milliarden bei UMTS-Auktion wecken neue Begehrlichkeiten

Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fordern eine Beteiligung an den Erlösen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen.

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  • JĂĽrgen Kuri

Kaum sind die Gebote bei der UMTS-Auktion weit jenseits der von Bundesfinanzminister Hans Eichel fest eingeplanten 20 Milliarden Mark angelangt, wecken die exorbitanten Beträge offensichtlich neue Begehrlichkeiten. Baden-Württembergs Ministerpräsident Erwin Teufel forderte, die Länder an den Erlösen aus der UMTS-Mobilfunkversteigerung zu beteiligen. Von Eichel verlangte er am Freitag einen "fairen Ausgleich" zwischen Bund und Ländern. Die Unternehmen könnten den von ihnen bei der Versteigerung gezahlten Kaufpreis steuerlich geltend machen. "Es darf nicht sein, dass der Bund den Verkaufserlös allein einstreicht und die Länder auf den Steuerausfällen sitzen bleiben", sagte Teufel laut dpa.

Zuvor hatte sich auch der Regierungschef von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, für einen solchen Ausgleich ausgesprochen. Beck erwartet ebenfalls eine faire Beteiligung der Länder an dem Erlös aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen. Das Geld solle insbesondere für Infrastruktur- und Bildungsmaßnahmen verwendet werden, forderte Beck in einem Gespräch mit dem Südwestrundfunk (SWR). Es habe bereits Gespräche zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Ländern gegeben. Über das Ergebnis sagte Beck am Donnerstag im SWR: "Ich gehe davon aus, dass die Zinsersparnisse, dass aber auch aus dem Überschuss heraus ein gewisser Betrag für diese dauerhafte Investitionen eingesetzt wird."

Teufel sieht auch unmittelbare rechtliche Gründe, die für eine Länderbeteiligung sprechen. Bei den Erlösen aus der Versteigerung handele es sich um Einnahmen, die bei der Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern berücksichtigt werden müssten. Auch wenn dieser Erlös jetzt nur einmal bei der Versteigerung anfalle, handele es sich doch um laufende Einnahmen, meinte der Ministerpräsident. Dafür spreche unter anderem, dass die Lizenzen nach Ablauf des Lizenzierungszeitraums erneut vergeben werden könnten. Darin unterschieden sich Lizenzeinnahmen von Privatisierungserlösen, die bei der Deckungsquotenrechnung im Finanzausgleich wegen ihrer Einmaligkeit nicht berücksichtigt werden müssten.

Der Sprecher der Bundesregierung, Uwe-Karsten Heye, wiederholte, dass die Versteigerungserlöse voll zum Abbau der Schulden des Bundes eingesetzt werden sollen. Die sich daraus ergebenden Zinsersparnisse im Bundesetat würden für Infrastrukturinvestitionen sowie in Bildung, Forschung und Wissenschaft eingesetzt. "Das ist die Lage. Ich kenne keine andere", sagte er. (jk)