Datenschutzbeauftragte gegen "unnötige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis"

Am kommenden Freitag beschlieĂźt der Bundesrat ĂĽber die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV).

vorlesen Druckansicht 68 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Maria Benning

Am kommenden Freitag beschließt der Bundesrat über die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV). Entgegen den Ratschlägen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie des Wirtschaftsausschusses sieht der Vorschlag des Innenausschusses vor, sämtliche Verbindungsdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung ein halbes Jahr lang aufzubewahren.

Bisher werden die Angaben darüber, wer an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt war und wann dieser stattfand, 80 Tage nach Versendung der Rechnung bei den Telekommunikationsanbietern aufbewahrt. Innerhalb dieser Frist ist es den Anschlussinhabern möglich, im Fall von Reklamationen, etwa wegen zu hoher Gebührenrechnung, eine Prüfung der Rechnung vornehmen zu lassen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates beschloss, diese Regelung leicht modifiziert fortzuschreiben: Demnach sollten alle Verbindungsdaten automatisch drei Monate nach Versendung der Rechnung, spätestens aber 6 Monate nach Verbindungsaufbau, gelöscht werden.

Dieser Vorschlag soll nun nach Ansicht der Innenminister der Länder revidiert werden: Abweichend vom Wirtschaftsausschuss hat der Innenausschuss des Bundesrates die Empfehlung abgegeben, dass sämtliche Verbindungsdaten grundsätzlich 6 Monate lang vorgehalten werden. Dahinter steht die Überlegung, die Menge der Daten zu vergrößern, auf die Sicherheitsbehörden im Bedarfsfall zugreifen könnten.

Dieser Plan stößt auf die Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein. In einer gemeinsamen Erklärung der Datenschutzbeauftragten der angegebenen Bundesländer heißt es: "Die Verlängerung der Speicherfrist bei den Anbietern ist eine gefährliche, verfassungsrechtlich angreifbare Vorratsdatenspeicherung. Sie erfolgt nicht zur Abwicklung des Telekommunikationsverkehrs, sondern dient nur als vorsorgliche Datensammlung für eventuell in der Zukunft stattfindende Zugriffe der Sicherheitsbehörden. Damit wird unterstellt, dass die Verbindungsdaten aller Telefon- und Online-Nutzenden zur Strafverfolgung oder zu geheimdienstlichen Zwecken gebraucht würden."

Die Datenschutzbeauftragten verweisen darauf, dass im Einzelfall eine Verkürzung der Speicherungsdauer vertraglich durchsetzbar ist. Kriminelle könnten sich solche Vertragsmöglichkeiten zu Nutze machen und die Speicherung ihrer Daten unterbinden. Aus diesen Gründen halten die Datenschutzexperten die verlängerte Speicherung für ein ungeeignetes Mittel, um Strafverfolgung effektiver zu gestalten.

Insgesamt vergrößere sich durch die längere Speicherungsdauer das Risiko eines Datenmissbrauchs, kritisieren die Datenschutzexperten. Eine längere Speicherung schaffe "gewaltige Datenfriedhöfe", die unnütz und teuer seien und unnötige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis darstellten. Am Ende ihrer Erklärung forderten die Datenschutzbeauftragten das Plenum des Bundesrates auf, "der sinnlosen Datensammelei einen Strich durch die Rechnung" zu machen. (mbb)