Kaum Chancen fĂĽr Anleger im Streit gegen Porsche SE
Nach vorläufiger Einschätzung keinen Erfolg im Streit um die Beschlüsse der Hauptversammlung der Porsche SE hat die Anfechtungsklage der „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger“ laut dem Vorsitzenden des 20. Zivilsenats
Im Streit um die Beschlüsse der Hauptversammlung der Porsche SE aus dem Jahr 2013 stärkt das Stuttgarter Oberlandesgericht dem Unternehmen den Rücken. Die Anfechtungsklage der „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger“ habe nach vorläufiger Einschätzung keinen Erfolg, sagte heute der Vorsitzende des 20. Zivilsenats, Franz Steinle. Das Oberlandesgericht verhandelte die Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts.
(Bild:Â Porsche)
Der Berliner Rechtsanwalt Martin Weimann hatte mit dem Verein „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger“ zunächst vor dem Landgericht Stuttgart Klage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30. April 2013 eingelegt. Es geht um die Frage, ob die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Porsche SE sowie die Wahl des Aufsichtsrats auf dem Aktionärstreffen rechtens waren. Das Landgericht hatte die Klage im September 2014 zurückgewiesen. Weimann legte daraufhin Rechtsmittel ein.
(dpa) (fpi)