Keine Angst vor Designerbabys

US-Forscher haben erstmals das Erbgut eines menschlichen Embryos verändert. Sie werden heftig kritisiert, aber ihr Versuch könnte den Weg zur Heilung von Erbkrankheiten ebnen.

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Von
  • Veronika Szentpetery-Kessler

US-Forscher von der Cornell University haben erstmals das Erbgut eines menschlichen Embryos verändert. Ihre Ergebnisse, die sie bereits im letzten Herbst auf einer Konferenz vorgestellt hatten, wurde – abgesehen von ein paar Experten – ofenbar von niemandem wahrgenommen; erst als die britische Aufsichtsbehörde Human Fertilisation and Embryology Authority den Versuch kürzlich im Vorfeld des umstrittenen Befruchtungs-und-Embryonengesetzes in einem Bericht erwähnte, verursachte der Versuch vor allem in England Schockwellen. Was war passiert?

Forscher um Nikica Zaninovic und Zev Rosenwaks hatten ein fremdes Gen huckepack in einem entschärften Virus in eine befruchtete menschliche Eizelle eingeschleust, um zu sehen, ob das neue DNA-Stück stabil eingebaut wird und ob es bei den anschließenden Zellteilungen an die Tochterzellen weitergegeben wird. Damit sie das leicht feststellen können, wählten sie das in der Gentechnik häufig eingesetzte Gen für das sogenannte grün fluoreszierende Protein GFP, das Zellen zum Leuchten bringt. Tatsächlich beobachteten die Forscher anschließend, wie der wachsende Zellhaufen grünlich leuchtete. Nach fünf Tagen zerstörten sie dann den Embryo.

Die Idee dahinter: Funktioniert die Weitergabe von künstlich eingeschleusten Genen, könnten auf diesem Wege embryonale Stammzellen mit genetischen Fehlern geschaffen werden, die für bestimmte Krankheiten charakteristisch sind. Aus ihnen ließen sich Gewebe wie Muskeln oder Nerven züchten, mit deren Hilfe Forscher einerseits die Entstehung der Krankheit erforschen und andererseits Heilmethoden an ihnen testen könnten.

Gentechnikgegner warfen den Forschern allerdings vor, eine ethische Grenze überschritten und den Weg für Designerbabys bereitet zu haben: Sie haben große Bedenken, dass später einmal nicht nur medizinisch notwendige Gene eingeschleust werden könnten sondern auch solche, die den Kindern zu verbesserten Fähigkeiten oder besserem Aussehen verhelfen. Immerhin könne ein Gesetz, so die Kritiker, das solche Experimente erlaubt, weiter ausgehöhlt werden. Zaninovic und Rosenwaks, deren Experiment von einer Ethikkommission genehmigt worden war, wiesen die Vorwürfe umgehend zurück: Zum einen sei der Embryo bei einer künstlichen Befruchtung aussortiert worden, weil er statt des normalen zweifachen Chromosomensatzes einen dreifachen besaß und somit nicht lebensfähig war.

Das Experiment wirft also zwei Fragen auf: sollten solche Versuche erlaubt sein und machen sie tatsächlich die Erschaffung von Designerbabys möglich?

Der Versuch ist zunächst einmal der grundsätzliche Beweis, dass es einen Weg gibt, fremde Gene so in eine befruchtete Eizelle einzuschleusen, dass sie nicht nur stabil eingebaut und abgelesen werden, sondern im Laufe der Embryonalentwicklung auch an alle Nachfolgerzellen weitergegeben werden. In vielen Zell-Experimenten werden neue Gene umgehend wieder hinaus befördern. Wäre also das Verfahren so sicher und effektiv, dass keine Schäden beim Embryo verursacht werden und die Erfolgsrate gut, wäre es tatsächlich denkbar, auf diese Weise embryonale Stammzellen als Krankheitsmodelle für die Forschung zu gewinnen, um genauere Erkenntnisse über die Krankheitsentstehung und Wirkung von Medikamenten zu gewinnen, als es mit Tiergewebe möglich wäre und schädliche Medikamente noch vor den klinischen Versuchen mit Menschen aussortiert werden. Mit der gleichen Technologie ließen sich aber wahrscheinlich auch die zu Stammzellen umprogrammierten Körperzellen ( induzierte pluripotente Stammzellen, iPS) – so sich eines Tages als wirklich gleichwertig erweisen – zu Krankheitsmodellen machen.

Ebenso wäre es aber auch denkbar, auf diese Weise Erbkrankheiten durch das Einschleusen der gesunden Varianten von defekten Genen bereits vor dem Einsetzen in den Mutterleib zu beheben – und die Gentherapie nicht erst nach der Geburt zu versuchen. Aller Voraussicht liegt diese Möglichkeit allerdings je nach Krankheit noch in einer fernen Zukunft und wäre nicht nur ungeheuer aufwendig sondern auch teuer. Doch wenn auf diese Weise das unsägliche Leid vieler erblichen Stoffwechsel- oder neuronalen Krankheiten verhindert werden könnte – wäre das so viel anders als weiter entwickelte Embryos mit schweren Herzfehler oder offenem Rücken (Spina bifida) im Mutterleib zu operieren? Dieses Gedankenexperiment setzt zugegebenermaßen voraus, dass man wohl sehr viele Experimente mit Embryos durchführen müsste – und das dürfte selbst bei der Annahme, dass es sich um nicht lebensfähige Embryos handelt, gesellschaftlich (noch) nicht konsensfähig sein.

Bevor wir das als völlig undenkbar und unethisch ausschließen, wäre da zu bedenken: – Schon heute erlauben wir, dass bei der künstlichen Befruchtung mehr Embryos erzeugt als eingepflanzt werden. Das bedeutet, sie sind zwar nicht tot, bleiben aber eingefroren und werden sich auch niemals zu Babys entwickeln. – Wir erlauben durch Absatz 3 des Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch auch, dass werdende Mütter selbst in einer späten Phase der Schwangerschaft abtreiben lassen, wenn etwa im Fall einer Behinderung des Kindes ihre „seelische Gesundheit“ gefährdet wäre. Das hat auf jeden Fall seine Berechtigung. Wenig bekannt ist aber vermutlich, dass laut einer aktuellen Studie etwa 89 Prozent der Föten mit Down-Syndrom (lebensfähig und zumindest bei den körperlichen Schäden wie Herzfehlern operativ behandelbar) mit dieser Begründung abgetrieben werden. Das erscheint, auch wenn die Grenze des Tragbaren nicht für alle gleich sein mag, als viel.

Was die Erzeugung von Designerbabys betrifft: Das Experiment von Zaninovic und Rosenwaks macht die Erzeugung von Designerbabys theoretisch tatsächlich möglich. Genetiker glauben, dass dies trotz der ungeheuren Komplexität der beteiligten Gene und wahrscheinlich hoher Kosten in einer fernen Zukunft möglich sein könnte. Allerdings: Wir erlauben heute ohne Not auch keine Operationen an Embryonen im Mutterleib, wenn sie keine lebensbedrohlichen Organdefekte haben. Kosmetische Eingriffe an Embryos auf der Gen-Ebene sollten deshalb trotz aller technischen Möglichkeiten wohl genau so verboten bleiben, wie sie es auf der Organ-Ebene sind. (wst)