Eine Gnu-Lizenz für die Biochemie

Die Bekämpfung von Biopiraterie mittels "Access and Benefit Sharing" ist zwar edel, aber trotzdem problematisch. Besser wäre eine radikaler Schnitt mit der Patentpolitik der vergangenen 20 Jahre.

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Von
  • Niels Boeing

Die UN-Konferenz zum Schutz der Artenvielfalt in Bonn liegt zwar schon gut drei Wochen zurück, aber ich möchte doch noch mal ein Thema aufgreifen, das dort heiß diskutiert wurde: die Biopiraterie, also die Aneignung von biologischen Ressourcen der „Dritten Welt“ vor allem durch internationale Pharma- und Agrarchemiekonzerne in Form von Biopatenten.

Dass diese seit Jahren stattfindet, ist inzwischen gut dokumentiert (die bekanntesten Beispiele listet die Wikipedia auf, eine ausführlichere Übersicht speziell für Afrika bietet ein Report des Edmonds Institute). Ab 2010 soll sie wirksam mit dem Instrument des „Access and Benefit Sharing“ bekämpft werden: Die westlichen Nutznießer der biologischen Ressourcen sollen die indigenen Kulturen, deren biomedizinisches Wissen vor allem über Pflanzen sie angezapft haben, an ihren Profiten beteiligen.

Denn, so lautet das Argument von NGOs und Globalisierungskritikern, dieses Wissen sei schließlich Eigentum der entsprechenden Kulturen (siehe z.B. Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst kürzlich im Freitag). Ohne deren Zustimmung und Beteiligung sei eine Nutzung nicht legitim – und ab 2010 hoffentlich auch nicht mehr legal.

Diese Position ist zwar nach fast 500 Jahren Kolonialismus edel, aber trotzdem problematisch. Denn sie akzeptiert die heute allgemein vorausgesetzte Prämisse, dass Wissen, das aus Entdeckungen über natürliche Prozesse gewonnen wurde, überhaupt „geistiges“ Eigentum sein kann. Bis in die achtziger Jahre waren Entdeckungen aber selbstverständlich von der Patentierbarkeit ausgenommen. Nichts gegen die Klugheit indigener Naturbeobachter – aber beim Wissen etwa um die zuletzt vielzitierte Hoodia-Pflanze handelt es sich wohl kaum um eine Erfindung der San (bei diesem Biopatent war übrigens kein Konzern der böse Bube, sondern die Regierung Südafrikas).

Ein Access-and-Benefit-Sharing-System würde die salonfähig gewordene Gleichsetzung der Begriffe „Erfindung“ und „Entdeckung“ nicht bekämpfen, sondern vollends zementieren. Sinnvoller wäre es zu versuchen, das Konzept der Biopatente an sich zu Fall zu bringen.

Das ginge zum Beispiel mit einer World Public Domain für wissenschaftliches und naturkundliches Wissen – oder spezieller mit einer Art Gnu General Public License für die Biochemie. Jeder, der eine Idee zur Verwertung der dort eingetragenen Wissensbausteine hat, kann die dann nutzen, ohne irgendwelche Verhandlungen zu führen. Das hätte auch den Vorteil, eine biochemische Produktion in Entwicklungs- und Schwellenländern zu erleichtern. Man kann kaum davon ausgehen, dass beim Access and Benefit Sharing mehr als Almosen für indigene Gemeinschaften abfallen. Umso mehr ist zu erwarten, dass die großen Player der Biochemie mit allen juristischen Finessen versuchen werden, auch um diese Zahlungen herumzukommen.

Die WIPO, die World Intellectual Property Organization, würde in ein Weltpatentamt umgewandelt, das diese Public Domain bzw. Biochemie-Gnu-Lizenz verwalten und pflegen würde. OK, die USA würden vermutlich dabei ebenso wenig mitspielen wie bei vielen anderen internationalen Institutionen. Das kann allerdings kein Grund sein, diese Idee nicht zu propagieren. Wie bei Klimaschutz und Energie ist es höchste Zeit, nicht Symptome zu bekämpfen, sondern die Probleme bei der Wurzel zu packen. (wst)