Gericht lässt Mobilfunk-Sender abschalten

Wegen der möglichen gesundheitlichen Gefährdung von Anwohnern lässt das Landgericht Frankfurt eine Mobilfunk-Sendeanlage abschalten.

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  • dpa

Wegen der möglichen gesundheitlichen Gefährdung von Anwohnern lässt das Landgericht Frankfurt eine Mobilfunk-Sendeanlage auf dem Kirchturm von Oberursel-Bommersheim (Hochtaunuskreis) abschalten. Die 4. Zivilkammer gründete ihre einstweilige Verfügung vom Mittwoch (AZ: 2/4 0 274/00) gegen die Telekom-Betriebsgesellschaft DeTe Mobil auf vier von den Klägern vorgelegte Gutachten, denen zufolge von der Anlage möglicherweise gesundheitsschädlicher Elektro-Smog ausgeht.

Die Telekom-Anwälte bestritten die Gesundheitsgefährdung der Anwohner und legten ihrerseits ein Gutachten der TH Aachen vor, nach dem es in der gesamten internationalen Literatur keinen Nachweis für die behaupteten Auswirkungen gebe. Das Gericht entschied, dass eine Gefährdung zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Die einstweilige Verfügung ist nach Mitteilung des Gerichts sofort wirksam, aber nur von vorläufiger Geltung. Für das Hauptsacheverfahren ist am 20. Dezember der erste Termin anberaumt. (dpa)/ (cp)