EU-Abgeordnete knicken bei Netzneutralität ein

Im jüngsten Kompromissvorschlag aus dem EU-Parlament ist das Grundprinzip des offenen Internet nicht mehr definiert. Standhafter wollen die Volksvertreter beim Aus für Roaming-Gebühren bleiben.

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Netzneutralität

(Bild: dpa, Oliver Berg)

Lesezeit: 3 Min.

In die Stellungsschlacht zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten um neue Regeln für den "elektronischen Binnenmarkt" ist Bewegung gekommen. In einem jetzt publik gewordenen Kompromisspapier der Abgeordneten von Ende vergangener Woche ist die bisherige klare Definition der Netzneutralität gestrichen worden. Damit kommt die Verhandlungsführerin des Parlaments, die konservative Spanierin Pilar del Castillo Vera, dem EU-Rat deutlich entgegen. Das Ministergremium will keine großen Hürden für ein Zwei-Klassen-Netz errichten.

Die Volksvertreter hatten bis vor Kurzem immer wieder erklärt, an ihrer Linie aus der 1. Lesung für das Gesetzespaket festhalten zu wollen. Darin hatten sie sich für den Grundsatz eingesetzt, wonach "der gesamte Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung" zu behandeln sei.

Die Formulierung taucht in Artikel 3 im neuen Parlamentsentwurf für die geplante Verordnung zwar noch auf, aber nur zum Schutz des "offenen Internets". Eine eigene begriffliche Fassung der Netzneutralität am Anfang der Gesetzesinitiative, die am einfachsten durchsetzbar wäre, fehlt. Das Schlagwort findet sich im gesamten Text überhaupt nicht mehr.

Die Parlamentarier hatten ursprünglich in ihrer Position von 2014 auch Lücken für "Spezialdienste" geschlossen, mit denen Kritikern zufolge Telekommunikationsfirmen das offene, Datenpakete nicht diskriminierende Internet verdrängen wollen. Auch die Definition hier wurde gelöscht, wonach Zusatzangebote nur "über logisch getrennte Kapazitäten und mit strenger Zugangskontrolle" bei ausreichenden Netzkapazitäten hätten erbracht werden dürfen.

Stattdessen ist in den Erwägungsgründen nun von einem Bedarf an Anwendungen die Rede, für die spezifische Qualitätsmerkmale "unerlässlich" seien. Als Beispiele wird die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation genannt. Solche Zusatzangebote sollen erlaubt werden.

Die Kompromisslinie aus dem Parlament ist zudem offener für Verkehrsmanagement und den Einsatz von Filtern durch Provider als die anfangs beschlossene Variante. In die Datenpakete per Deep-Packet-Inspection hineinschauen sollen Zugangsanbieter in "außergewöhnlichen Umständen" dürfen, wenn es aus rechtlichen Gründen oder für die Netzwerksicherheit nötig ist. Blockaden wie die britischen Porno-Filter werden zugelassen. In der Regel sollen solche Maßnahmen auf einer gesetzlichen Basis beruhen und nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte einschneiden, teils würden aber auch Behördenauflagen dafür ausreichen. So soll etwa verhindert werden können, dass "schädliche Inhalte" übertragen werden.

Festhalten wollen die Abgeordneten dagegen am Aus für Roaming-Gebühren in 2016. Der Rat hat mittlerweile frühestens Juni 2017 ins Visier genommen und möchte es den Mobilfunkbetreibern zudem ermöglichen, die im Ausland entstehenden Zusatzkosten anderweitig einzupreisen. So wird ein Kuhhandel plausibler, bei dem das Parlament ein vergleichsweise frühes Ende der Vermittlungsgebühren gegen seine klare Kante bei der Netzneutralität tauscht.

Günter Oettinger, EU-Kommissar für die Digitalwirtschaft, kündigte gerade an, dass Urlauber und Geschäftsreisende vermutlich ab dem zweiten Quartal 2017 im EU-Ausland ohne Aufschläge telefonieren und mobil surfen könnten. Die Details sollen im Lauf der Woche bei den nächsten "Trilog-Verhandlungen" zwischen den EU-Gremien besprochen werden. Bürgerrechtsorganisationen wie die Initiative European Digital Rights (EDRi) warnen die Volksvertreter vor einem faulen Deal und rufen zu Aktionen über die Plattform SaveTheInternet.eu auf.

Update 24.06.2015, 11:30 Uhr: Konkretisierung der Bedingungen für mögliche Blockaden im sechsten Absatz. (anw)