Gesetzliches Überwachungspaket für Österreich
Novellen zum Sicherheitspolizei- und zum Militärbefugnisgesetz geben den Behörden weitreichende Überwachungsvollmachten.
Die Koalitionsregierung aus ÖVP und FPÖ in Österreich will mit zwei Gesetzesneuerungen den Polizei- und Sicherheitskräften Befugnisse zur "erweiterten Gefahrenerforschung" einräumen. Darunter sind hauptsächlich Überwachungsbefugnisse zu verstehen, die schon "im Vorfeld" einer kriminellen Handlung ausgeübt werden können. Kritiker der Gesetzesnovellen, die noch im Juli durch das Parlament gebracht werden sollen, befürchten eine Aushöhlung der Grundrechte.
Indem der Begriff der "bandenmäßigen oder organisierten Kriminalität" durch den Begriff der "kriminellen Verbindung" im Gesetzestext ersetzt wird, die weiter als "religiöse und weltanschauliche Gruppierungen" definiert werden, könnte sich der Auftrag zur Überwachung auf ein breites Feld von Zielpersonen richten: Oppositionspolitiker, polizei- und militärkritische Gruppen, Tierschützer, Umweltaktivisten, Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen und Bürgerrechtsvereinen, Journalisten sowie deren persönliches Umfeld könnten unversehens und ganz legal ins Visier der Geheimdienste geraten.
Die Regierung distanziert sich zwar von einem Auftrag zum "großen Spähangriff" und verweist auf Einschränkungen der "Verhältnismäßigkeit" in Bezug zu der Schwere des Verbrechens, doch die Kritiker des Gesetzes befürchten, dass damit ein engmaschiges Netz von Observation um kritische Gruppen gelegt werden könnte. Neben der wirtschaftsliberalen Tageszeitung "Der Standard" haben bisher hauptsächlich Politiker der "Grünen" - u.a. mit Handy-SMS-Aktionen - sowie auch der Datenschutzrat in Österreich ihrer Ablehnung gegenüber den Gesetzen Ausdruck verliehen. Letzterer bezeichnet die Maßnahmen als "verfassungswidrig, überschießend und in Sachen Grundrechtseinschränkungen zu weitgehend."
Mehr in Telepolis: Aushöhlung der Grundrechte (ame)