Volle Kontrolle reloaded

Warum schreiben wir nicht in die Verfassung: Aufnahmen von Überwachungskameras dürfen nur ausgewertet werden, wenn es um die Aufklärung von Gewaltverbrechen geht?

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Von
  • Sascha Mattke

Ich frage mich langsam ernsthaft, ob wir nicht eine strikte Unterteilung von Verbrechen im Grundgesetz einführen sollten: in solche, die anderen Menschen direkt und unmittelbar schaden, und solche, die nur indirekte oder gar keine Wirkungen auf andere haben. Warum? Weil mir allmählich unwohl wird ob der ganzen Terror-Meldungen und den fast automatisch darauf folgenden Erklärungen, jetzt noch mehr Überwachungskameras zu installieren.

Vor ein paar Wochen habe ich ja um Meinungen gebeten (und leider keine bekommen) zu einer groĂźen Frage: Sollten wir nicht gleich die ganze Republik mit Kameras vollstellen, deren Bilder aufgezeichnet, aber nur dann von Ermittlern ausgewertet werden dĂĽrfen, wenn sich in ihrem Einzugsgebiet ein schweres Verbrechen ereignet hat?

Ich bin nach wie vor etwas ratlos, was die Antwort auf diese Frage angeht. Aber vielleicht wäre die angesprochene Unterteilung wirklich hilfreich (übrigens nicht nur im Modell der Total-Überwachung, sondern auch für die aktuelle Situation): Ganz sicher wollen wir keine Morde, Vergewaltigungen und Terroranschläge. Aber vielleicht wollen wir ab und zu die Versicherung betrügen, Steuern hinterziehen und verbotene Substanzen zu uns nehmen?

Irgendwie kann ich mir keine angenehme Gesellschaft vorstellen, in der dem Auge des Gesetzes kein noch so unbedeutender Verstoß mehr entgeht. Staatsanwälte mögen das anders sehen, aber ein Teil unserer Freiheit besteht auch darin, Regeln brechen zu können, ohne dass wir dafür unbedingt zur Verantwortung gezogen werden. Ich glaube, es war der Rechtsprofessor Lawrence Lessig, der als erster darauf hinwies, dass eine wirkungsvollere Verfolgung im Prinzip einer Gesetzverschärfung entspricht.

Warum also schreiben wir nicht in die Verfassung: Aufnahmen von Überwachungskameras dürfen nur ausgewertet werden, wenn es um die Aufklärung von Gewaltverbrechen geht? So eine starke Fundierung müsste schon sein, denn wir wollen ja nicht, dass der nächste Innenminister die unter dieser Einschränkung aufgebaute Infrastruktur erfreut nutzt, um alles und jeden zu verfolgen. Oder bauen wir doch gleich ein solides System, das die Kameras abschaltet und alle Aufzeichnungen löscht, wenn eine 2-Drittel-Mehrheit der Bevölkerung das in regelmäßigen Internet-Abstimmungen fordert.

Ja, stimmt: mehr Kameras, womöglich wirklich auch in Privaträumen, sind ein Eingriff in die Privatsphäre. Aber von einer Bombe zerfetzt zu werden, ist auch nicht unbedingt ein Vergnügen. (wst)