Beamtenfreiheitsgesetz

Jetzt passiert genau das, wovor Kritiker der inkonsequenten Gesetzgebung zur Informationstransparenz gewarnt haben.

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Von
  • Peter Glaser

Ende Juli trat in Mecklenburg-Vorpommern das Gesetz für die Regelung des Zugangs zu Informationen der Landesbehörden in Kraft (“Informationsfreiheitsgesetz” – was für ein Wort). Nach einer gerade bekanntgegebenen Verordnung über Gebühren und Auslagen sind “nach dem Verwaltungsaufwand” für entsprechende Behördenauskünfte bis zu 1000 Euro zu bezahlen – die Gebühr kann in bestimmten Fällen sogar auf das Doppelte ansteigen. Von freiem Informationszugang für interessierte Bürger kann keine Rede mehr sein. Bezieher niedriger oder mittlerer Einkommen können angesichts der so errichteten ökonomischen Barriere ihre Informationswünsche höchstens noch an den Weihnachtsmann richten.

Den Bayern bleiben solche Probleme ĂĽbrigens ganz erspart. Die EntwĂĽrfe fĂĽr ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz, von SPD und GRĂśNEN eingebracht, wurden am 18. Oktober 2006 im Landtag mit CSU-Mehrheit in 2. Lesung abgelehnt.

Sowohl im Bund – seit 1. Januar 2006 – als auch in Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und dem Saarland gibt es Informationsfreiheitsgesetze. In Sachsen wurde ein solches Gesetz bereits im Dezember 2005 vom Landtag abgelehnt.

Informationsfreiheitsgesetze gibt es weltweit in mittlerweile 65 Staaten. Sie geben Bürgern und Unternehmen freien Zugang zu allen Informationen, über die öffentliche Verwaltungen verfügen. Zuvor galt das Prinzip des Amtsgeheimnisses, wonach Informationen, die öffentlichen Stellen vorliegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich als geheim angesehen werden. In Ländern mit einem Informationsfreiheitsgesetz müssen dagegen die staatlichen Stellen nachweisen, dass es einen konkreten Grund für die Ablehnung eines Einsichtsbegehrens gibt.

Während der Beratungen, die sich hierzulande über Jahre hingezogen haben, haben vor allem Verteidigungs-, Finanz- und Wirtschaftsministerium versucht, ihre Systeme vor Akteneinsicht zu bewahren. Nach internationalen Erfahrungen hat sich eine befürchtete Verletzung etwa von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen jedoch als unbegründet erwiesen – sogar wenn sie indirekt droht. So hatte in Kanada eine Unternehmensberatung die Möglichkeiten von Outsourcing für eine Bundesbehörde untersucht (PDF S. 10). Da aus dem Bericht durch professionelle Analyse auf die von den Beratern angewandte Methodik geschlossen werden konnte, wurde ein Antrag auf Einsicht in den Bericht abgelehnt.

Auch Unternehmen profitieren davon, dass die Ressource “öffentliche Information” einfacher und umfassender verfügbar gemacht wird. In Ländern, die über längere Erfahrung mit Informationszugangsrechten verfügen, ist die Wirtschaft der stärkste Nachfrager nach öffentlicher Information. Nachdem beispielsweise in Großbritannien eine behördliche Informationspflicht im Umweltbereich eingeführt worden war, waren es nicht etwa vorweg Umweltschutzgruppen, die sich über das Abwasser von Industrieanlagen etc. informierten. Es waren Unternehmen, die die Daten nutzen, um den exponiertesten Umweltsündern Abwasserfilter und anverwandte Technik anzubieten. (wst)