Patente und Moral
Das Bundespatentgericht in München hat ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle in Teilen für "nichtig" erklärt. Der vorläufige Sieger in dem Streit ist Greenpeace.
- Hanno Charisius
Am Dienstag vergangener Woche hat das Bundespatentgericht in München ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle in Teilen für "nichtig" erklärt, soweit dafür menschliche Embryonen geklont oder getötet werden müssen. Deutschlands bekanntester und umstrittenster Stammzellforscher meldete 1997 ein Verfahren beim Deutschen Patentamt an, mit dem sich Vorläufer von Nervenzellen aus embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) gewinnen lassen. Zwei Jahre später erteilte die Behörde das Patent DE19756864 für das Verfahren zur Herstellung "in unbegrenzter Menge" und die Verwendung "zur Therapie von neuralen Defekten", gegen das Greenpeace im Oktober 2004 Klage erhoben hat.
Im August 2004 war Brüstle daran gescheitert, die bis dahin nur in Deutschland geschützte Erfindung auch beim europäischen Patentamt schützen zu lassen. Laut europäischem Patentübereinkommen werden europaweit gültige Schutzrechte dann nicht erteilt, wenn dafür die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken notwendig ist. Erst in stark reduzierter Form und ohne Ansprüche auf die Nutzung von menschlichen Embryonen wurde das Patent für genehmigungsfähig erklärt.
Das deutsche Patentrecht macht diese explizite Ansage nicht, dort heiĂźt es nur, dass die Verwertung von Patenten nicht den guten Sitten zuwider laufen darf. Nach Ansicht des Bundespatentgerichts ist das jedoch genau beim Patent DE19756864 der Fall, es bezeichnete die Methode als "unmoralisch", daher dĂĽrfe es dafĂĽr kein Patent und die damit verknĂĽpften wirtschaftlichen Anreize geben.
Mag sein.
Nur: Gemäß deutschem Embryonenschutz- und Stammzellgesetz hätte Brüstle ohnedies sein Patent nicht in Deutschland nutzen können, es sei denn, er würde jene in Deutschland zulässigen Stammzelllinien für seine Therapieversuche verwenden, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 hergestellt wurden. Das würde ihm sicherlich keine Ethikkommission genehmigen. Und neue ES-Zellen zu gewinnen, ist in Deutschland verboten.
Worum ging es dann eigentlich in MĂĽnchen?
Es waren prinzipielle Abwägungen. Ohne Klage hätten weder Gericht noch Patentamt den Schutzbrief annullieren können, der heute sicherlich nicht mehr vergeben werden würde, jedenfalls nicht mit den genannten Ansprüchen auf die Verwertung von geklonten menschlichen Embryonen. Brüstle meldete sein Patent im Herbst 1997 an, kurz nachdem das Klonschaf Dolly der Weltöffentlichkeit vorgestellt wurde, die erste genetische Kopie eines erwachsenen Säugetieres. Was Brüstle in dem Patent als Voraussetzungen für seine Anwendung beschreibt, ist – nachdem die angeblich aus menschlichen Klon-Embryonen hergestellten Stammzellen des koreanische Forschers Woo-Suk Hwang als Fälschung enttarnt worden sind – bis heute noch nicht beim Menschen möglich und ethisch extrem umstritten.
Die Chance zur Profilierung als Kläger gegen den bösen "Klonforscher" (so bezeichnete Greenpeace Brüstle in Presseaussendungen) ergriff die Umweltschutzorganisation sicherlich nur zu gerne, die sich gerne mit der Patent-auf-Leben-Thematik in ihrem erweiterten Kompetenzbereich sehen lässt.
Greenpeace ist der Sieger – vorläufig. Brüstle, unermüdlicher Vorreiter der deutschen Stammzellforschung, hat Berufung vorm Bundesgerichtshof angekündigt. (wst)