r wie rauchfrei

Bald gibt es auch in Gaststätten ein Rauchverbot. Doch statt konsequentem Nichtraucherschutz wollen die Länder Ausnahmen beschließen.

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  • Veronika Szentpetery-Kessler

Ich habe es am letzten Donnerstag gar nicht sofort zu würdigen gewust. Wir waren mit Kollegen in Hannover abends noch einen trinken gegangen. Doch erst als ich zu Hause war, fiel mir auf, wie wenig ich der Kneipe geraucht worden war. Ich schnupperte an meiner Kleidung und wunderte mich: Nanu, das riecht ja kaum. Das war ungewöhnlich, um nicht zu sagen denkwürdig, findet man sich als Nichtraucher doch vor jedem Weggehen widerwillig damit ab, dass anschließend die Klamotten – und viel ekliger, auch die Haare – nach Zigarettenqualm stinken werden. Noch ärgerlicher ist aber der Gedanke, dass man wieder mal, leider freiwillig, seine Gesundheit ruiniert.

Das wird sich zum Glück bald ändern und dann werden die qualmfreien Abende der Regelfall sein. Denn genau an diesem Donnerstag haben sich die Ministerpräsidenten Deutschlands auf ein weitgehendes Rauchverbot geeinigt: Vom ersten Januar 2008 an darf in öffentlichen Gebäuden, Bildungs-, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in Discotheken überhaupt nicht mehr geraucht werden – und in Gaststätten nur noch in extra dafür abgetrennten Räumen. Die Bundesländer müssen innerhalb von sechs Monaten entsprechende Gesetze verabschieden.

Ich stelle mir vor, wie an diesem Abend bei der Tagesschau ein kollektives Aufatmen aller Nichtraucher durch die Republik ging. Recht so, denn das war längst überfällig! Man muss sich mal vor Augen führen, dass in Deutschland nur ein Drittel der Bevölkerung raucht und die Zwei-Drittel-Nichtraucher-Mehrheit sich laut einer aktuellen Studie der Gesellschaft für Konsumforschung rauchfreie Gaststätten wünscht.

Der große Wurf in Sachen Nichtraucherschutz hat allerdings einen schalen Beigeschmack. Denn Deutschland hat es – anders als zuvor Italien, Irland, England, Schottland, Estland, Lettland und Malta – nicht hinbekommen, einen bundesweit einheitlichen und vollständigen Nichtraucherschutz zu beschließen. Bereits im Vorfeld hatten sich mehrere Ministerpräsidenten für Ausnahmen stark gemacht. Das ging vom bereits grandios gescheiterten Vorschlag zur Selbstverpflichtung der Wirte bis hin zur Raucherlaubnis in Eckkneipen und Bierzelten, die keine Räume für Raucher abtrennen können und daher angeblich Umsatzeinbußen befürchten müssten. Und tatsächlich wurde dieses Schlupfloch mit durchgeboxt: Die Länder dürfen für Kneipen und kleinere Restaurants Ausnahmen beschließen. Im Ergebnis werden wir also 16 unterschiedliche Gesetze bekommen.

Wir hätten längst eine einheitliche Lösung, wäre das Gaststättenrecht nicht im Zuge der Föderalismusreform zur Ländersache geworden. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr bereits ein Anti-Rauchergesetz für öffentliche Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln beschlossen. Doch findige Juristen hatten es mit dem Hinweis gekippt, dass der Bund ja gar keine Entscheidungsgewalt über die Gaststätten mehr habe. Wie aber kann es sein, dass über gesundheitspolitische Entscheidung das Gaststättenrecht entscheidet?

Die Ministerpräsidenten wollten den Kuchen offenbar sowohl behalten als auch aufessen. Sprich: sie mussten sich um den Nichtraucherschutz kümmern, sie wollten aber auch die Einnahmen aus der Tabaksteuer behalten. Wie Sabine Bätzing, Bundesdrogenbeauftragte der Regierung, im Interview mit Eins Extra allerdings bekräftigte, ist die vielfach vorgebrachte Angst um die Existenz der Eckkneipenwirte unbegründet, wenn es eine einheitliche Regelung gibt. Die Erfahrung aus Irland und Italien zeigt, dass im Gegenteil die Umsätze gestiegen seien. In Italien ist dafür die Zahl der Zechpreller gestiegen („Ich gehe mal eben vor Tür eine rauchen.”), aber das ist ein anderes Problem.

Außerdem werden ungleiche Gesetze zu neuen Problemen führen. Wenn einige Bundesländer das Rauchen in Eckkneipen erlauben, andere aber nicht, braucht man auf die ersten Klagen wegen Wettbewerbsverzerrung wohl nicht lange warten. Und er definiert überhaupt, was zu klein ist? Wie die Berliner Zeitung schreibt, Hat Christian Wulff letzte Woche auf der Pressekonferenz bereits angedeutet, dass abgetrennte Räume statt Hinterzimmern auch bestimmte Gaststättenbereiche sein könnten. Nachtigall, ick hör dir trapsen.

Sicher hat das Rauchverbot eine wirtschaftliche Dimension. Doch ich habe noch keinen der Politiker die Kosten für das Gesundheitswesen gegenrechnen hören, die durch das – aktive wie passive – Rauchen verursacht werden. Jeder der gut 70 krebserregenden Stoffe im Tabakqualm ist ein zusätzlicher Grund für ein vollständiges Rauchverbot.

Jetzt bleibt wohl nur noch, dieses über eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes zu regeln, wie es einige SPD-Abgeordnete vorhaben. Denn dafür ist der Bund zuständig. Der Nichtraucherschutz, liebe Ministerpräsidenten, gilt nämlich nicht nur für Gäste sondern auch für Gastronomie-Mitarbeiter, die dem Qualm viel länger ausgesetzt sind. Wer sagt, dass sie das gerne und freiwillig tun? In Irland hat sich ihre Gesundheit seit dem Rauchverbot in 2004 jedenfalls messbar verbessert. Der Vorteil der Lösung über ein Arbeitsschutzgesetz läge natürlich auch darin, dass dieses endlich generell rauchfreie Arbeitsplätze garantieren würde. Fragt sich nur noch, wer dann in den Raucherzimmern bedienen wird. Vielleicht müssen sich die qualmenden Gäste demnächst selber an die Theke bemühen. (wst)