Restrisiko

Für die rechtsverbindliche Langzeitarchivierung haben Papierdokumente unumstrittene Stärken. Für elektronische Dokumente sollen künftig Transformationsserver über wechselnde Formate und technische Generationen hinweg langfristig die Integrität sichern.

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Von
  • Richard Sietmann
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Ein tragischer Fall beleuchtet schlaglichtartig, wie "tote" Akten, die nur noch aufgrund rechtlicher Fristvorgaben aufbewahrt werden, in aktuellen Auseinandersetzungen plötzlich eine Schlüsselrolle spielen können. Am Kölner Landgericht ist derzeit die Klage einer 48-jährigen intersexuellen Krankenpflegerin anhängig, die aufgrund einer Fehldiagnose bei der Geburt als Junge eingestuft worden war und mit dieser Geschlechtszuweisung aufwuchs; erst bei einer Blinddarmoperation im Alter von 17 Jahren hatte man bei ihr Eierstöcke und Gebärmutter entdeckt.

Von dem Chirurgen, der ihr diese 1977 im Alter von 18 Jahren entfernte, fordert sie nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro, weil er sie nicht umfassend über die Folgen des Eingriffs aufgeklärt hätte; auch über das Ergebnis einer Untersuchung, derzufolge sie von ihren Chromosomen her weiblichen Geschlechts war, sei sie nicht informiert worden. Der Rechtsstreit konzentriert sich nun auf die Frage, ob die Klinik nach drei Jahrzehnten noch anhand der schriftlichen Einwilligungserklärung der Patientin belegen kann, dass der Eingriff seinerzeit mit der informierten Zustimmung der Betroffenen vorgenommen wurde.

Behandlungsakten müssen im Regelfall 30 Jahre lang aufbewahrt werden: Da kommt einiges zusammen. In einem Krankenhaus begleiten circa 50 Einzelbelege jeden stationären Behandlungsfall und summieren sich im Jahr auf etwa einen laufenden Meter Dokumentation pro Bett. Insgesamt fallen im Gesundheitswesen jährlich rund fünf Milliarden Dokumente an, deren Archivierung nicht nur Platz benötigt, sondern auch erhebliche Kosten verursacht – rund 2,5 Milliarden Euro pro anno, schätzt Paul Schmücker, Professor am Institut für Medizinische Informatik der Hochschule Mannheim.