Mehr Rechte für europäische Verbraucher
Die Verbraucherschutzrechte in der EU sollen erweitert und künftig in einer europaweit verbindlichen Richtlinie zusammengefasst werden. Für Deutschland könnte dies schlimmstenfalls einen Rückschritt im Verbraucherschutz bedeuten.
Die für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva hat am 8. Oktober 2008 ein Gesetzespaket vorgelegt, das die Rechte von Konsumenten europaweit einheitlich stärken soll. Besonderen Wert legt die Kommission dabei auf den Abbau von Hürden im grenzüberschreitenden Online- Handel. Zu den zentralen Forderungen der neuen Richtlinie zählen EU-weit verbindliche Standards für Produktinformationen, Lieferfristen und das Rückgaberecht.
Rückgabefrist von 14 Tagen
Bisher sind die Vertragsrechte für Verbraucher im Business-to-Consumer-(B2C-)Handel in vier separaten Richtlinien geregelt, die sich mit den Bereichen "Geschäfts-und Garantiebedingungen", "Unzulässige Vertragsbedingungen", "Fernabsatz" sowie "Haustürgeschäfte" befassen. Dabei beschränkte sich die Europäische Union bisher darauf, den Mitgliedsstaaten Mindeststandards vorzugeben – ohne den nationalen Umsetzungsspielraum maßgeblich einzuschränken. EU-Kommissarin Kuneva will nun jedoch nicht nur alle vier Richtlinien in einer zusammenführen, sondern gleichzeitig Verbrauchern mehr Rechte und Freiheiten im europaweiten Handel einräumen. Die neuen Vorgaben sollen dann außerdem in allen Mitgliedsstaaten verbindlich gelten. Die EU-Kommission will den Schutz vor allem in Bereichen verbessern, in denen die meisten Beschwerden von Konsumenten eingegangen seien, wie beispielsweise bei Versandproblemen im Fernabsatz oder im Zusammenhang mit aggressiven Verkaufstechniken.
Anbieter sollen künftig verpflichtet werden, den Kunden schon im Vorfeld des Kaufs im Detail über die Ware, die Vertragsbedingungen sowie den Preis inklusive aller Zusätze wie Steuern, Versand oder andere Kosten zu informieren. Auch Firmensitz und Identität des Verkäufers müssen bekannt gegeben werden. Die Kommission beabsichtigt auch, die bisher auf EU-Ebene nicht geregelten Lieferkonditionen festzuschreiben: Händler sollen die Ware künftig spätestens binnen 30 Tagen nach Vertragsabschluss an den Käufer zustellen. Sämtliche Risiken bis zur Auslieferung beim Kunden trägt künftig ebenfalls der Handel. Neu ist – zumindest in einigen Ländern der EU – ein Anspruch des Verbrauchers auf Entschädigung, falls die Ware verspätet oder gar nicht zugestellt wird.
Die Abwicklung von Garantiefällen, Reparaturen sowie der Austausch defekter Produkte soll nach dem Willen der Kommission in allen Mitgliedsländern ebenfalls einheitlich geregelt werden. Dabei müsse der Anbieter zunächst die Chance zur Reparatur oder zum Tausch haben, erst in einem weiteren Schritt könne über eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises oder dessen Rückerstattung verhandelt werden. Die EU-Kommission will zudem die generelle Rückgabefrist im Fernabsatzhandel auf einen Zeitraum von 14 Tagen festschreiben. Dazu sei ein "einfach zu handhabendes Standard-Widerrufs-Formular" in Vorbereitung. Hierzulande hatte es zuletzt allerdings schon um die korrekte Formulierung der Widerrufsbelehrung im Online-Handel immer wieder Diskussionen gegeben, nachdem sich ein vom Gesetzgeber vorgelegtes Muster als nicht ausreichend rechtssicher erwiesen hat.
Um Verbraucher vor unfairen beziehungsweise unzulässigen Vertragsbedingungen besser zu schützen, soll eine Schwarze Liste mit EU-weit verbotenen Klauseln angelegt werden. Daneben plant die EU-Kommission eine sogenannte Graue Liste potenziell unfairer Vertragsbedingungen. In diesen Fällen soll der jeweilige Anbieter die Gelegenheit bekommen, nachzuweisen, dass seine Klauseln nicht unfair oder unzulässig sind.
Grenzüberschreitender Online-Handel
Ein besonderes Augenmerk richtet das von EU-Kommissarin Kuneva vorgelegte Richtlinienpaket auf die Förderung des europaweit grenzüberschreitenden Internet-Handels. Denn während die Zahl der Verbraucher, die national Online-Käufe tätigten, in den vergangenen drei Jahren von 23 auf 30 Prozent gestiegen sei, habe der Anteil jener, die auch im europäischen Ausland per Internet gekauft hätten, lediglich von sechs auf sieben Prozent zugelegt. Damit sei der EU-weite Wettbewerb im Online-Einzelhandel massiv eingeschränkt, Verbraucher könnten nicht von den zum Teil deutlichen Preisunterschieden mancher Waren in den Mitgliedsstaaten profitieren. So ermittelte die EU-Kommission beispielsweise für Produkte wie Apples iPod nano 8GB oder die Panasonic-Digitalkamera Lumix DMC-FZ8 Preisdifferenzen bis zu 58 Prozent.
Die geplanten Neuerungen im Hinblick auf klar definierte Liefer- und Vertragsbedingungen sowie das Rückgaberecht sollen helfen, die Hürden im europaweiten Online-Handel nachhaltig zu senken. Das vorgelegte Richtlinienpaket muss jetzt noch vom EU-Parlament und den EU-Mitgliedsländern verabschiedet werden, um Gesetzeskraft zu erlangen.
Bedenken äußern unterdessen deutsche Verbraucherschützer, die deutliche Einschnitte hierzulande befürchten. Nach Einschätzung von Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), drohe beispielsweise die Abschaffung des Widerrufsrechts (gegenüber gewerblichen Verkäufern) bei Internetauktionen ebenso wie die bisher kostenlose Rücksendung von Waren im Versandhandel. Nach aktuell gültigem deutschen Recht genießen Verbraucher ein generelles Rückgaberecht bei Internetauktionen und müssen Rücksendekosten nur bis zu einem Warenwert von maximal 40 Euro tragen.
Während in Ländern wie Großbritannien oder den Niederlanden bereits bis zu 16 Prozent Online-Käufe in anderen EU-Ländern getätigt haben, liegt der Anteil hierzulande noch unter dem EU-Durchschnitt von sieben Prozent. In Deutschland spiele der grenzüberschreitende Handel somit kaum eine Rolle. "Warum soll dann der Verbraucherschutz bei inländischen Geschäften darunter leiden?", fragt Tausch.
Nach Überzeugung des vzbv stelle die geplante Vollharmonisierung des Verbraucherschutzes zudem die in Deutschland auf jahrzehntelanger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes basierende Rechtssicherheit in Frage. Die letztinstanzliche Entscheidungskompetenz werde stattdessen an den Europäischen Gerichtshof übergehen, womit "die mühsam erstrittene Rechtssicherheit, die Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen diene", in Frage gestellt werde. (gs)