Nach Hacking-Team-Hack: Zyperns Geheimdienst-Chef tritt zurück

Der Einsatz vom Software der italienischen Firma Hacking Team ist nicht in allen Ländern gestattet. In Zypern musste der Geheimdienst-Chef seinen Hut nehmen. In der Schweiz diskutiert man eine Bestellung der Zürcher Kantonspolizei.

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Schattenspiel

(Bild: dpa, Ralf Hirschberger)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Der Leiter des Geheimdienstes von Zypern ist offenbar zurückgetreten, weil seine Behörde Sicherheitslücken von Hacking Team gekauft hatte. Wie aus Berichten zypriotischer Medien hervorgeht, habe er damit gegen die strengen Datenschutzbestimmungen verstoßen. In der Schweiz wird die Rolle des Sicherheitsdirektors der Kantonspolizei Zürich diskutiert. Er hatte den Kauf von Hacking-Team-Sofware autorisiert.

Für Andreas Pentaras, den Leiter des Geheimdienstes KYP, wurde der Ankauf eines Angriffsvektors von Hacking Team für 35.000 Euro zum Verhängnis. Dieser Ankauf wurde durch die Veröffentlichung der e-Mail-Kommunikation von Hacking Team bekannt. Seine Behörde hatte den Ankauf eines "Physical Infection Vectors" für Android-Geräte am 1. Dezember 2014 gegenüber der Tageszeitung Cyprus Mail zwar bestätigt, aber dabei betont, dass dieser Ankauf den gesetzlich vorgeschriebenen Prozeduren entsprochen habe.

Pentaras' Rücktritt erfolgte schließlich, um Schaden vom Geheimdienst und von Zypern abzuwenden. In seiner schriftlichen Stellungnahme erklärte Pentaras: "Die Technologie ist allein für den nationalen Sicherheitsauftrag von KYP eingesetzt worden. Eine verlässliche Geheimdienstarbeit ist von höchster Bedeutung angesichts der durch die türkische Okkupation bedingten Umstände wie der asymmetrischen Bedrohungslage, die aus der Instabilität in unserer Region her resultiert."

Etwas anders liegt der Fall bei Mario Fehr, den Chef der Kantonspolizei Zürich. Diese hatte am 24. Dezember 2014 von Hacking Team Software und Schulungs-Dienstleistungen im Wert von 486.000 € bestellt und vertraglich eine Nutzungsoption für die Jahre 2016 und 2017 über jeweils 70.000 Euro vereinbart. In einer offiziellen Stellungnahme berief sich die Polizeibehörde auf eine gerichtliche Anordnung des Zwangsmassnahmengerichtes und auf die Schweizer Strafprozessordnung.

Demzufolge soll es im Einzelfall erlaubt sein, verschlüsselte Kommunikationsprozesse durch den Einsatz geeigneter Software (schweizerisch: Gouvernment Software oder GovWare) mitzuhören. Laut Kantonalpolizei habe es "zwei Verfahren von schwerster Betäubungsmittelkriminalität und Geldwäscherei" gegeben, in denen die Hacking Team-Software RCS 9 zum Einsatz kam.

In einem Kommentar für die Neue Zürcher Zeitung bemängelte der Rechtsanwalt Martin Steiger von der Digitalen Gesellschaft Schweiz den Einsatz der Software. Die notwendige gesetzliche Grundlage sei nach dem BÜPF ("Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs") erst vor wenigen Wochen vom Schweizer Nationalrat geschaffen worden. Auf einer grundsätzlichen Ebene sei der Einsatz ohnehin fragwürdig, erklärte Steiger: "Manipulationen und Missbrauch jeder Art sind mit Trojanern immer möglich, auch durch die Überwachten selbst oder durch unbefugte Dritte. Trojaner sind nicht zuverlässig kontrollierbar, und die Sicherheitsbehörden sind von fragwürdigen Anbietern abhängig." (axk)