Deutschland weiterhin "Weltmeister im Abhören"
Auch 1999 haben die Strafverfolgungsbehörden wiederum häufiger als im Vorjahr den Telekommunikationsverkehr überwacht.
Auch 1999 haben die Strafverfolgungsbehörden wiederum häufiger als 1998 den Telekommunikationsverkehr überwacht. Der Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaften der Länder ließen in 3066 Strafverfahren (Vorjahr 3034) die Telefone und Faxgeräte von insgesamt 6646 Anschlussinhabern (Vorjahr 6443) überwachen.
Zu den Spitzenreitern gehören die großen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern, gefolgt von Hessen. Dabei erfolgten mit Abstand die meisten Überwachungsmaßnahmen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, gefolgt von Bandendiebstahl und Mord.
Demnächst werden auch die – nach anderen Kriterien erfassten – weit höheren Überwachungszahlen der auf Basis von Paragraf 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) durchführenden Telekommunikationsgesellschaften veröffentlicht. Diese hatten schon für 1998 knapp 10.000 ausgeführte Abhöranordnungen gegen knapp 14.000 Anschlüsse genannt.
"Damit ist Deutschland weiterhin Weltmeister im Abhören", kommentierte der Bündnisgrünen-Abgeordnete Christian Ströbele die Zahlen. Ströbele forderte, dass künftig "die Begleitumstände der Überwachung genauer als bisher, also nach Grund, Umfang und 'Erfolg' erfasst und analysiert werden". Heute berät der Bundesrat auf seiner ersten Sitzung in Berlin nicht nur über die 1. Stufenreform des Bundesdatenschutzgesetzes, sondern auch über die Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV).
(Siehe auch Telepolis: Deutschland bleibt auch unter Rot-Grün "Weltmeister im Abhören" und Daten auf Abruf) (Michaela Simon)/ (wst)