EU-Ausschuss gibt grünes Licht für Kompromisse zu Roaming und Netzneutralität

Die Richtlinie zu Auslandsgebühren beim Mobilfunk und zum offenen Internet hat die vorletzte Hürde genommen: Der zuständige Industrieausschuss des EU-Parlaments hat beide befürwortet. Dass die Volksvertretung final zustimmt gilt als sicher.

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(Bild: Europäisches Parlament)

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Im EU-Parlament steht der Weg offen für das Auslaufen der Roaming-Gebühren bis Mitte Juni 2017 und der stark diskutierten Richtlinie zur Netzneutralität. Die zuständigen Berichterstatter des Parlaments hatten die beiden Kompromisse zusammen mit Vertretern der Mitgliedsstaaten und der Kommission Ende Juni ausgehandelt. Der federführende Industrieausschuss hat die Vereinbarung am Mittwoch abgesegnet. Nachdem der EU-Rat vergangene Woche bereits sein Plazet zur Abschaffung der Roaming-Gebühren gegeben hatte, fehlt nur noch das "Ja" des Parlamentsplenums, das aber als weitgehend sicher gilt.

Die konservative spanische Verhandlungsführerin der Volksvertreter, Pilar del Castillo Vera, sprach von einem "großen Erfolg für das Parlament". Petra Kammerevert, die das Thema Netzneutralität für die SPD betreut, wollte gegenüber heise online dagegen noch nicht entwarnen. Es werde zwar generell vorgeschrieben, dass der Internetverkehr gleichmäßig behandelt werden müsse. Einige definitorische Schlupflöcher für Spezialdienste und ein Zwei-Klassen-Netz müssten bei Feinarbeiten an der Gesetzesbegründung aber noch geschlossen werden.

Das sehen auch Bürgerrechtsorganisationen so. Die vorliegenden Paragraphen überließen die Entscheidung, ob ein zur "Optimierung des Datenverkehrs" nötiger Zusatzdienst zulässig sei, letztlich den 28 nationalen Regulierungsbehörden, moniert die Vereinigung Access. Dies schaffe Rechtsunsicherheit. Die Vorgaben für legitimes Netzwerkmanagement widersprächen sich zudem teils noch. Zusätzlich gebe es im Gegensatz zu nationalen Vorschriften etwa in den Niederlanden kein klares Verbot von "Zero Rating" mehr, also der Praxis von Mobilfunkanbietern, bestimmte Datenübertragungen nicht auf Verbrauchslimits anzurechnen.

Ein verbrieftes Recht von Mitgliedsstaaten, einen Missbrauch der Netzneutralität durch Preisdiskriminierung zu untersagen, vermisst auch die Initiative European Digital Rights (EDRi). Der bislang abgestimmte Text sei an verschiedenen Stellen weniger präzise gefasst als es der Standpunkt der Abgeordneten in der 1. Lesung war. Die Volksvertreter müssten hier noch klärende Änderungsanträge vor der finalen Plenarabstimmung im Herbst einbringen. (rsr)