Österreichisches Höchstgericht: Keine Rundfunkgebühren für Computer

Das österreichische GEZ-Pendant GIS darf keine Gebühren für Computer mit Internetanschluss eintreiben. Dies hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof rechtskräftig bestätigt.

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Telefon

Früher konnte man über Telefon Radio hören. Rundfunkgebühren wurden dabei nicht fällig.

(Bild: vwgh.at)

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Computer mit Internetanschluss unterliegen in Österreich nicht automatisch den Rundfunkgebühren. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) bestätigt diese schon seit jeher von untergeordneten Instanzen vertretene Rechtslage (Zl. Ro 2015/15/0015-3). Denn Internetstreams sind nach österreichischer Rechtslage kein Rundfunk, selbst wenn derselbe Inhalt übertragen wird. Der VwGH ist eines der drei Höchstgerichte des Landes. Seine Entscheidung ist also rechtskräftig und besiegelt die juristische Niederlage der GIS (Gebühren Info Service GmbH).

Die GIS ist eine Tochter des Österreichischen Rundfunks (ORF) und treibt die ORF-Entgelte ein. Zahlen müssen Haushalte und Unternehmen, die in einem Gebäude Rundfunkempfänger dauerhaft zum Empfang bereithalten. Haushalte mit TV-Empfänger(n) zahlen mehr als solche, die ausschließlich Radioapparate besitzen. Die Beträge sind aber unabhängig von der Anzahl der Geräte. Ohne Rundfunkempfänger besteht keine Gebührenpflicht.

Allerdings hat die GIS auf rundfunkfreie Haushalte seit Jahren systematisch Druck ausgeübt. Wenn Internetzugang und Computer vorhanden waren, sollten zumindest die Radiogebühren bezahlt werden. Das Argument der GIS: Weil der ORF seine Radioprogramme auch online streamt, können Computerhaushalte ohne Radio trotzdem Radio hören und sollen zahlen.

Doch findet diese Ansicht in der herrschenden juristischen Lehre keine Unterstützung. Das grundlegende Verfassungsgesetz stellt auf den technischen Rundfunkbegriff ab. Rundfunk ist eine Punkt-zu-Multipunkt-Übertragung, wobei die Zahl der gleichzeitig versorgbaren Empfänger praktisch unendlich ist. Ob das über terrestrische Sender, Kabel oder Satellit geschieht, ist egal.

Die vom ORF genutzten Streamingverfahren sind hingegen Punkt-zu-Punkt-Verbindungen und damit kein Rundfunk. Die Server können immer nur eine begrenzte Zahl von Empfängern versorgen.

Österreicher, die "freiwillig" ein GIS-Anmeldeformular unterschrieben haben, konnten sich dagegen nicht wehren. Nur wer einen Bescheid der GIS erwirkte, konnte Rechtsmittel ergreifen. Bis vor etwa zwei Jahren war aber nur ein einziges solches Verfahren bekannt geworden. Der in Wien lebende Deutsche Constantin E., der keine Rundfunkempfänger, wohl aber einen Laptop mit Internetzugang besaß, hatte sich 2008 geweigert, das Anmeldeformular zu unterschreiben.

Die GIS erließ einen Bescheid, den die damals zuständige Berufungsinstanz, das Finanzlandesamt, wieder aufhob. Zur nächsten Instanz kam der Fall nie. 2008 teilte die GIS mit, von der Gebühreneintreibung bei reinen Computerhaushalten wieder Abstand zu nehmen. Tatsächlich änderte sich aber wenig. Immer wieder kontaktierten österreichische Leser heise online und berichteten über Druck der GIS, für ihre Computer Rundfunkgebühren zu bezahlen. Selbst Herr E. erhielt auch Jahre später noch regelmäßig GIS-Besuch.

Erst vor etwa zwei Jahren dürfte die GIS einige Bescheide gegen reine Computerhaushalte erlassen haben, die nicht freiwillig zahlten. Für die Anfechtung dieser Bescheide sind inzwischen Verwaltungsgerichte zuständig. Soweit bekannt, haben sie gegen die GIS entschieden. Im vorliegenden Fall rief die GIS die nächste und letzte Instanz an, den VwGH. Dort hat sie nun ebenfalls den Kürzeren gezogen.

Die will sich an die VwGH-Entscheidung halten. Aufgegeben hat sie aber nicht: Sie fordert eine Verfassungsänderung, damit auch rundfunkfreie Haushalte mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen müssen. Rückzahlungen der zu Unrecht kassierten Gelder hat die ORF-Tochter übrigens nicht in Aussicht gestellt. Das könnte Anlass zu weiteren Verfahren geben.

Neben den ORF-Entgelten treibt die GIS auch jene Steuern und Abgaben ein, mit denen die Republik Österreich und die meisten Bundesländer die Inhaber von Rundfunkempfängern belasten. Auch diese Gelder darf die GIS von reinen Computerhaushalten nicht mehr eintreiben, soweit es Bundessteuern sind. Was die Landesabgabe anbelangt, ist im konkreten Fall noch ein Verfahren beim Wiener Landesverwaltungsgericht anhängig. Dass dieses Gericht anders als der VwGH entscheidet, ist unwahrscheinlich. (anw)