EU-Datenschutzbeauftragter: Datenschutzreform darf keine Schlupflöcher offen lassen

Prinzipien der Zweckbindung und der Einwilligung der Nutzer müssen bei der Reform der Regeln für die Privatsphäre gestärkt werden, betont der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli. Erstmals veröffentlicht er eine App zum Thema.

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Der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hat in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme zur geplanten Datenschutz-Grundverordnung betont, dass das reformierte Rahmenwerk "die Standards für den Einzelnen beibehalten und, soweit möglich, erhöhen muss". Es dürfe keine Schlupflöcher geben, um bestehende, etwa auch in der EU-Grundrechtecharta festgehaltene Schutzvorgaben auszuhöhlen. Schon vor Kurzem hatte der Buttarelli dafür geworben, mit der Reform die Messlatte global nach oben zu setzen.

Giovanni Buttarelli, oberster EU-Datenschützer, warnt vor Schlupflöchern bei der anstehenden Reform des Datenschutz-Rechts.

Das Prinzip der Einwilligung sei eine rechtliche Basis, um Daten über Personen bearbeiten zu dürfen, schreibt Buttarelli weiter. Verhindert werden müssten aber Kästchen, mit denen Individuen genötigt werden könnten, diese einfach anzuklicken ohne echte Alternative und ohne Grund, die Informationen überhaupt zu beziehen.

Vor weitgehenden Möglichkeiten zum Transfer von Daten durch Firmen an Stellen in Drittstaaten warnt der oberste EU-Datenschützer. Zugriffe durch Behörden etwa auf Daten in der Cloud müssten den Normen internationaler Rechtshilfeabkommen oder vergleichbarer Vereinbarungen entsprechen. Parallel hat Buttarelli eine Übersicht über die teils noch weit auseinanderliegenden Positionen zu der skizzierten Verordnung veröffentlicht (siehe dazu die Positionen der EU-Kommission, die Ansichten des Parlaments und die Positionen des Ministerrats). Buttarelli hat diese erstmals neben den eigenen Empfehlungen auch als App für iOS und Android herausgegeben, um insbesondere jüngere Zielgruppen anzusprechen. (jk)