Vorratsdatenspeicherung: Provider fordern Einspruch aus Brüssel

Auch der deutsche Providerverband hofft in seinem Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung auf Schützenhilfe aus Brüssel. Der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt derzeit zur Stellungnahme bei der EU-Kommission.

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Vorratsdaten
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Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) will die von der Bundesregierung vorangetriebenen Vorratsdatenspeicherung verhindern und setzt dabei auf die EU-Kommission. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) liegt derzeit zur Stellungnahme in Brüssel. Sollte die Kommission Einwände erheben und Änderungen verlangen, könnte sich das Gesetzgebungsverfahren verzögern. Nach den bisherigen Plänen soll das Gesetz erstmals im September im Bundestag erörtert werden.

Die Bundesregierung hatte die Wiederauflage des schwer umstrittenen Fahndungsmittels trotz eindeutiger Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf den Weg gebracht. Beide Gerichte hatten bestehende Regelungen verworfen und hohe Hürden für eine Wiedereinführung gesetzt. Minister Maas, der zunächst zum Kreis der Gegner der Vorratsdatenspeicherung zählte, ist überzeugt, dass das Gesetz die Anforderungen der beiden Gerichte erfüllt.

Vorratsdatenspeicherung

Der eco ist der Ansicht, dass “die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme grundsätzlich nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar” ist. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums “verstößt in mehreren Punkten gegen europäisches Recht”, teilte der Verband am Dienstag in Berlin mit. Der EuGH habe “eine anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten ohne Differenzierungen, Einschränkungen oder Ausnahmeregelungen als einen klaren Verstoß gegen europäische Grundrechte bewertet”, betont der Verband.

Außerdem habe das Gericht hohe Bedingungen für den Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten formuliert. Diese Vorgaben des EuGH würden im Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht erfüllt. Außerdem bemängelt der eco die Vorgabe der deutschen Regierung, Daten im Inland zu speichern, als europarechtswidrig. Internet- und Telefonanbieter aus anderen EU-Staaten würden so benachteiligt. Dies widerspreche auch den Bemühungen der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Provider verpflichten, Verbindungsinformationen zehn Wochen und Standortdaten vier Wochen lang zu speichern. Anbieter von IP-Telefonie sollen neben IP-Adressen auch "eine zugewiesene Benutzerkennung" wie Port-Nummern speichern. Mobilfunkbetreiber müssen zudem die “bei Beginn der Internetverbindung genutzten Funkzelle" speichern.

Im Zentrum der Kritik steht auch der im Gesetzentwurf verankerte Paragraph zur "Datenhehlerei": Journalistenverbände sehen damit den Schutz von Informanten und Whistleblower nicht gewährleistet und sich an die Grenze zur Strafbarkeit gerückt. Nicht korrigiert hat das Kabinett zudem die Ansage, dass Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Anwälten, Ärzten oder Journalisten zunächst erhoben, im Anschluss aber nicht verwertet werden dürfen.

Die Europäische Kommission prüft derzeit im Rahmen des Notifizierungsverfahrens, ob der deutsche Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht vereinbar ist. Das Verfahren dauert drei Monate; noch bis zum 7. September gilt eine Stillhaltefrist, während der das Vorhaben nicht verabschiedet werden darf. Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Entwurf gegen EU-Recht verstößt, kann sie entsprechende Änderungen verlangen. (vbr)