Jahreswechsel: Handy-Verbot am Steuer

Ab 1. Februar 2001 (nicht wie ursprünglich geplant ab 1. Januar) gilt das neue Verbot für die Nutzung von Handys ohne Freisprecheinrichtung im Straßenverkehr.

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Von
  • Ralf Hüskes

Ab 1. Februar 2001 (nicht wie ursprünglich geplant ab 1. Januar) gilt das neue Verbot für die Nutzung von Handys ohne Freisprecheinrichtung im Straßenverkehr. Um den gewünschten Gesprächspartner anzuwählen, ist auch mit Freisprecheinrichtung nur der Druck auf eine Kurzwahltaste gestattet, das Wählen kompletter Nummern darf nur im Stand erfolgen.

Das Verbot der Handy-Nutzung ohne Freisprecheinrichtung gilt auch für Stop-and-go-Verkehr und das Halten an einer roten Ampel. Lediglich in einem Stau, in dem sich nichts mehr bewegt und der Motor abgestellt wird, darf der Fahrer sein Handy auch ohne Freisprecheinrichtung nutzen. Ansonsten muss man zum Telefonieren an den Straßenrand beziehungsweise einen Parkplatz fahren, den Wagen vollständig zum Stillstand bringen und den Motor abstellen. (Ralf Hüskes) / (jk)