Zweifel im Justizministerium an der geplanten Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizminister Heiko Maas behauptet immer wieder, dass der neue Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vereinbar sei. Doch seine Mannschaft steht offenbar nicht hinter ihm.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 107 Kommentare lesen
Server, Rechenzentrum, Vorratsdatenspeicherung
Lesezeit: 2 Min.

In schier jeder öffentlichen Äußerung zur neuen Initiative der Bundesregierung Vorratsdatenspeicherung unterstreicht Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), dass diese die engen Vorgaben und hohen Hürden desBundesverfassungsgerichts und auch die des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für eine derartige Strafverfolgungsmaßnahme berücksichtige.

Vorratsdatenspeicherung

Interne Dokumente aus dem Justizressort lassen daran aber Zweifel laut werden, wie der Spiegel berichtet. Demnach könnte es sein, dass der heftig umstrittene Gesetzentwurf nicht im Einklang vor allem mit dem einschlägigen EuGH-Urteil steht.

Der Beschluss der Luxemburger Richter sei so weitreichend, dass womöglich allenfalls noch "eine Art anlassbezogener" Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten etwa "für einen bestimmten Personenkreis" durchführbar sei, schrieb demnach ein Referatsleiter aus dem Ministerium nach der Entscheidung vom April 2014. Zu einer ähnlichen Schlussfolgerung sollen Juristen des Ressorts in einer neunseitigen Vorlage für Maas drei Wochen später gekommen sein: Nach dem EuGH-Urteil müsse es wohl einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und einer "Bedrohung der öffentlichen Sicherheit" geben, heiße es darin.

Konkret erteilten die Luxemburger Richter Sicherheitsmaßnahmen eine Absage, bei denen die Betroffenen sich nicht zumindest "mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte". Personen, "bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte", dürften nicht überwacht werden.

Die von Maas und vom restlichen Bundeskabinett geplante Vorratsdatenspeicherung ist aber nicht anlassbezogen. Prinzipiell sollen die Telekommunikationsdaten aller Bürger für bis zu zehn Wochen gespeichert werden. Der Justizminister glaubt dem Richterspruch insbesondere damit Genüge zu tun, dass der Bereich E-Mail außen vor bleiben soll. Zudem will er für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, Abgeordnete, Seelsorger oder Journalisten Verwertungsverbote ihrer persönlichen Informationen einführen.

Vertreter dieser Gruppen sowie vor allem die Internetwirtschaft und Bürgerrechtler laufen trotzdem Sturm gegen das Vorhaben, das nach der Sommerpause rasch durch den Bundestag geschleust werden soll. Für den 7. September ist gleich vormittags eine parlamentarische Anhörung geplant. Die Opposition stimmte gegen den Termin, da die schwarz-rote Koalition diesen kurzfristig vorverlegt habe und dieser nun in eine Haushaltswoche falle, in der eigentlich nur der Etat behandelt werden solle. Bundestagspräsident Norbert Lammert muss der Verschiebung zustimmen. (jk)