Schwermetall aus der Plastikflasche

Zwei Studien weisen auf einen Zusammenhang zwischen PET-Kunststoff-Flaschen und erhöhter Konzentration des giftigen Schwermetalls Antimon in Mineralwässern hin. Die ließe sich durch andere Herstellungsverfahren vermeiden.

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Von
  • Heinz Wraneschitz

„Natürlich Mineralwasser“: So wirbt der Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM) für das Lebensmittel. 126,9 Liter Mineral- oder Heilwasser habe jeder Deutsche im vergangenen Jahr durchschnittlich verbraucht, informiert der VDM. Doch zwei Studien kratzen am Natürlichkeitsimage des Getränks.

Von den PET-Flaschen, die hierzulande vielfach für den Transport von Mineralwässern verwendet werden, gelange das Schwermetall Antimon in das Getränk hinein, sagt William Shotyk vom Institut für Umwelt-Geochemie der Universität Heidelberg. Der Grund: das in Europa gebräuchliche Herstellungsverfahren. Denn um den thermoplastischen Kunststoff Polyethylenterephthalat – so die vollständige chemische Bezeichnung für PET – zu produzieren, werden Katalysatoren benötigt. Die europäischen Hersteller verwenden dafür Antimon.

Zwar habe sein Speziallabor Antimonkonzentrationen gemessen, die höchstens ein Achtel des in Deutschland erlaubten Grenzwertes betrugen, sagt Shotyk. Dennoch wiesen Mineralwässer aus PET-Flaschen „bis zu 30 Mal höhere Antimon-Gehalte auf“ als direkt der Quelle entnommene oder in Glasflaschen gelagerte. Auch Mitarbeiter des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit in Bern kamen bereits im Herbst letzten Jahres zu einem ähnlichen Ergebnis.

Hermann Dieter, Fachgebietsleiter Trinkwasser und Toxikologie beim Umweltbundesamt, fordert deshalb von den Abfüllern: „In natürlichen Mineralwässern darf nur vorkommen, was aus der Quelle kommt. Das muss im natürlichen Zustand den Verbraucher erreichen.“ Auch Ulrich Oehmichen, für Trinkwasser zuständiger Mitarbeiter beim Bundesverband Gas und Wasserwirtschaft, möchte kein Antimon darin sehen: „Das Zeug gehört nicht ins Wasser, wenn es Herstellungsverfahren gibt, die nutzbar sind.“

William Shotyk empfiehlt daher einen Blick nach Japan: Dort wird PET mittels Titan als Katalysator hergestellt – „ein Element, das praktisch unlöslich und ungefährlich ist, anstelle des potenziell toxischen Antimon.“ Gerade Titan hat den Vorteil, nahezu wasserunlöslich zu sein – also nicht in Flüssigkeiten überzutreten, wie es die Studien aus Heidelberg und der Schweiz für Antimon nachweisen. So setzen heute Unternehmen wie Toray, Teijin Fibres, Mitsubishi Chemimical Co. MCC oder Toyobo industrielle Verfahren mit Titan oder Aluminium als Katalysator ein.

Auch in Deutschland gibt es Hersteller, die antimonfreies Polyester herstellen können. Die Umstellung von Großanlagen ist allerdings aufwändig und kostspielig. Dabei sind antimonfreie Verfahren teilweise schneller, und es bilden sich auch keine Niederschläge in den Rohren und Ventilen der Anlagen.

Auf eine Nachfrage beim Verband Deutscher Mineralbrunnen, ob dieser seine Kunststofflieferanten gebeten habe, auf Antimon-freie Flaschenproduktion umzustellen, entgegnet Pressesprecher Arno Dopychai nur: „Wir sind ständig in Kontakt mit unseren Herstellern, und suchen ständig nach optimalen Verpackungen. Die Verpackungen sind toxikologisch, sensorisch, lebensmittelrechtlich nicht zu beanstanden. Es gibt kein Antimon-Problem.“ Ein Kunststoff-Fachmann, der anonym bleiben will, berichtet dagegen: „In den Zentralen von Danone, Nestle usw. ist der Teufel los“, seit die beiden Antimon-Studien bekannt wurden.

Jutta Schaub vom zuständigen Bundesministerium für Verbraucherschutz sieht zwar bei Mineralwasser „Kriterien, die sich auf den Zeitpunkt der Gewinnung beziehen“ als bedeutsam an. Doch entscheidend sei, dass der Antimongrenzwert – seit 1. Januar 2006 beträgt er 0,005 Milligramm pro Liter Höchstgehalt – „bei der Abfüllung“ eingehalten werde. Außerdem dürften aus der Verpackung entweichende Stoffe, also „Migration unter normalen Umständen keine Veränderung des Lebensmittels ergeben.“ Doch dafür gebe es ja den „spezifischen Migrationswert für Antimon.“ Und der sei „derzeit 20 Mik-rogramm Antimon pro Kilogramm Lebensmittel“, zitiert Schaub die EU-Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung. Dass im zugehörigen deutschen Gesetz steht, es dürften nur technisch unvermeidliche Schadstoffwanderungen stattfinden (Deutsches Lebensmittelbedarfsgegenständegesetz Paragraph 31), ficht die Verbraucherschutzbeamtin auf Nachfrage nicht an.

Uwe Lessig vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen wünscht sich nichtsdestotrotz, „Rückstände, die ins Lebensmittel übergehen möglichst niedrig zu halten – wenn es technisch möglich ist.“ Und eine Sprecherin des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums sagt: "Wenn die Belastung vermeidbar ist, dann sollte sie unterbleiben!“ (nbo)