Fremdenfeindliche Hetze auf Facebook bleibt nicht unbestraft

Nicht alle Kommentare im Internet fallen unter die Meinungsfreiheit: Wer rechtsextreme oder fremdenfeindliche Hetze auf Facebook und anderen Plattformen betreibt, muss mit hohen Strafen rechnen; das Posten unter Pseudonym schützt nicht davor.

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Richterhammer
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Von
  • Rudolf Opitz

Polizei und Staatsanwaltschaften gehen zurzeit verstärkt gegen rechte Hetzbeiträge in den sozialen Netzwerken vor, allen voran bei Facebook. Erste Urteile sind bereits rechtskräftig.

So berichtete der SWR von einem Berliner Facebook-Nutzer, den ein Berliner Amtsgericht zu einer Strafe von 4800 Euro verurteilt hat. Falls der 34-jährige Mann nicht zahlt, drohen ihm vier Monate Haft. Im Dezember 2014 war er dem Berliner Staatsschutz durch Hetz-Postings aufgefallen, in denen er ethnischen Minderheiten und Asylbewerbern mit der Gaskammer drohte.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Polizei der Kreisstadt Esslingen ermitteln wegen Volksverhetzung gegen einen Facebook-Nutzer aus Weilheim/Teck, der in einem Beitrag behauptet hatte, rund 50 Flüchtlinge hätten Autos angehalten, die Insassen ausgeraubt und ein 14-jähriges Mädchen angegangen. Tatsächlich liegen der Polizei aber keinerlei Erkenntnisse zu den angeblichen Taten vor.

Auch in Bayern gibt es erste Urteile. Dem Bayerischen Rundfunk zufolge verurteilte das Amtsgericht Passau einen 25-Jährigen aus Tettenweis wegen Volksverhetzung zu 7500 Euro Strafe. Er hatte auf Facebook einer Gruppe von Asylbewerbern angeboten, "eine Gasflasche und eine Handgranate" zu liefern – "frei Haus".

Vor Gericht hatte sich der 25-Jährige entschuldigt, der Beitrag sei "aus einer Wirtshausstimmung heraus" entstanden. Laut dem Strafrechtsexperten Jochen Bunge können solche Hassreden schnell einen gruppendynamischen Prozess auslösen, der dazu führe, dass Leute erschlagen werden. Auch der Passauer Richter sprach den Angeklagten auf diesen Aspekt an: "Sie haben es sicherlich mitbekommen: Die ersten Asylbewerberheime brennen bereits". (rop)