Raus aus dem Dilemma, rein in das Problem

Um embryonale Stammzellen zu gewinnen, musste man bislang einen Menschen klonen. Das ist in Deutschland verboten. Der amerikanische Forscher Robert Lanza zeigt nun, wie es auch anders gehen könnte.

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  • Edda Grabar

Robert Lanza, Stammzellforscher vom amerikanischen Biotech-Unternehmen Advanced Cell Technology (ACT) ist gelungen, woran viele Arbeitsgruppen weltweit arbeiten: Er hat embryonale Stammzellen gezüchtet, ohne einen Menschen zu klonen, das heißt, ohne einen Embryo „zu verbrauchen“. Die Arbeit wird heute online vorab im Wissenschaftsmagazin Nature veröffentlicht. Eine einzige Zelle aus dem Embryo reichte ihm aus, um die verheißungsvollen wie umstrittenen Urzellen zu gewinnen, mit deren Hilfe Wissenschaftler weltweit die Entwicklung von Gewebe und Krankheiten untersuchen und versuchen, künftige Therapien zu entwickeln.

Lanza hat ein ethisches Dilemma gelöst, das die Stammzellenforschung bislang gebremst hat, doch dem Amerikaner schlägt aus Deutschland allenfalls mäßige Begeisterung entgegen. Für eine „interessante Arbeit“ halten die Stammzellforscher Heiner Niemann, Leiter der Abteilung für Biotechnologie am Institut für Tierzucht an der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, und Jürgen Hescheler, Leiter des Instituts für Neurophysiologie an der Kölner Universität, den neuen Ansatz. Hans Schöler, Direktor am Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin, hingegen findet das Verfahren „höchstens technisch interessant“, aber kaum ausreichend, um bei Nature publiziert zu werden: „Ich frage mich, wer die Arbeit begutachtet hat.“

Dabei haben gerade die deutschen Stammzellforscher unter einer fragwürdigen Regulierung zu leiden. Die Stichtagsregelung sorgt dafür, dass hierzulande nur ausgewählte Wissenschaftlerteams mit embryonalen Stammzellen arbeiten dürfen, die vor dem 1. Januar 2001 gewonnen wurden. Der Kompromiss will verhindern, dass sich deutsche Forscher am Verbrauch der Embryonen beteiligen. Gleichzeitig aber sollte die Tür zu diesem zukunftsträchtigen Fachgebiet nicht gänzlich verschlossen werden. Mit dem Resultat, dass an deutschen Instituten mit verunreinigten, nach veralteten Methoden hergestellten, Stammzellen gearbeitet wird. Nicht die beste Ausgangsposition, um dem internationalen Konkurrenzdruck standzuhalten.

Wieso also die vehemente Kritik des Münsteraners? Tatsächlich stellt Lanza keine Neuigkeit vor. Bereits im Oktober letzten Jahres beschrieb er – ebenfalls in Nature –, wie er auf dieselbe Art und Weise embryonale Stammzelllinien aus Mäusen gewann. Zudem können die Deutschen von seinem Verfahren kaum profitieren. Lanza bediente sich einer Methode, die aus der Präimplantationsdiagnostik bekannt ist. Dabei wird künstlich befruchteten Embryonen im 8-Zell-Stadium je eine Zelle entnommen und auf Gendefekte untersucht. In Ländern wie Belgien, Spanien, Großbritannien und den Vereinigten Staaten ist der Gen-Scan für Eltern, die an einer schweren Erbkrankheit leiden, erlaubt – in Deutschland ist es hingegen verboten. Und damit ist auch Lanzas Verfahren hierzulande passé. Überhaupt sei es noch viel zu ineffizient, moniert Schöler. Schließlich zerlegten die Wissenschaftler um Lanza die 16 für ihr Experiment genutzten Embryonen in ihre Einzelzellen. Aus 16 Embryonen, von denen lediglich zwei in ausreichend guter Qualität vorlagen, wurden etwa 110 Einzelzellen gewonnen, von denen sich lediglich zwei zu Stammzell-Linien weiterentwickeln ließen.

Doch angenommen, Lanza kann die Qualität und Quantität seiner Ausbeute tatsächlich noch erhöhen – wie es Heiner Niemann erwartet – dürften dann deutsche Forscher an importierten Zell-Linien arbeiten? Da wissen die Stammzellforscher auch nicht so recht weiter. Nein, das ließe die Stichtagsregelung nicht zu, argumentiert Niemann. Schwierig, aber wohl prinzipiell möglich, denn das Embryonenschutzgesetzt sei nicht wasserdicht formuliert, meinen Hescheler wie auch Schöler.

Der Mannheimer Experte für Rechtsfragen in der Biomedizin, Jochen Taupitz, gibt Heiner Niemann Recht. Seine Begründung allerdings lautet anders – und führt die deutsche Rechtslage als völlig ad absurdum vor. Es könne durchaus sein, dass die Stichtagsregelung außer Kraft tritt, sagt er. Denn diese sei ja eingeführt worden, damit deutsche Forscher nicht an Zell-Linien arbeiten, für die ein ganzer Embryo vonnöten gewesen ist. Der aber darf sich nun prächtig weiterentwickeln.

Es fehlt also der Grund für das Gesetz. „Richtig“, sagt Taupitz, um gleich einschränkend mit dem „aber“ fortzufahren: „Dann greift wiederum Paragraf II des Embryonenschutzgesetzes“, das die Zellentnahme nur zum Erhalt des Embryos gestattet. „Und da dies nicht der Fall ist, kommt wieder die Stichtagsregelung zum Zug – im Fazit führt das Embryonenschutzgesetz zu einer Maßnahme, der die Begründung fehlt“, seufzt er resigniert. So hört sich ein Jurist an, der die deutsche Rechtsprechung erklären soll. Unisono mit den Stammzellforschern plädiert Jochen Taupitz dringend für eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes.

Und würde es wohl noch mehr, hätte er erst die Einwände des MPI-Direktors Hans Schöler gehört. Der hält nämlich nicht nur Lanzas Arbeit für wissenschaftlich wenig erschöpfend. „Die Frage ist, was mit den „Restembryonen“ gemacht wird“, sagt er. Werden die implantiert? Eingefroren? Was wäre, wenn zwar zehn Zell-Linien gewonnen werden, sich doch nur fünf Embryonen zu Föten entwickeln? Er argwöhnt gar, dass es nicht bei der einen Zelle bleiben wird, die dem Embryo entnommen wird, um die Chancen einer neuen Zell-Linie zu erhöhen. „Da sehe ich schon die Problematik des Slippery Slope. Irgendwann fragt man: Wie viele Zellen braucht der Embryo zum Überleben?“

Da scheinen die Ansätze, die Göttinger Stammzellforscher im März veröffentlichten, viel unproblematischer. Sie wandelten Spermien, die sie den Hoden von Mäusemännchen entnahmen, zu embryonalen Stammzellen um, – die allerdings noch nicht ganz perfekt seien, wie sich kürzlich herausstellte. Doch den Beweis für die Qualität seiner Stammzellen muss auch Lanza noch erbringen. (wst)