FeTAp und Dallas: Miettelefone der Bundespost lassen sich kündigen

Laut Verbraucherschützern gibt es immer noch Leute, die Telefonmiete aus alten Verträgen mit der Bundespost zahlen. Das sind aber unnötige Kosten.

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Telefon mit Drehscheibe
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Kaum zu glauben, aber wahr: Auch 2015 gibt es noch Verbraucher, die Miete für ihr Telefon bezahlen – insbesondere wenn sie ihren Telefonanschluss noch zu Zeiten der Bundespost beantragt haben, die bis Ende der 1980er Jahre ein Monopol auf die Vermietung solcher Endgeräte hatte. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Gerade ältere Telekom-Telefonkunden sollten ihre Rechnungen deshalb noch einmal genau auf mögliche Posten für Gerätemieten hin durchsehen. In der Regel handele es sich um Beträge von zwei bis vier Euro pro Monat. Die Geräte können den Verbraucherschützern zufolge problemlos gesondert gekündigt werden.

Oft handele es sich bei den noch verbreiteten Miettelefonen um das graue Wählscheibenmodell FeTAp (für Fernsprechtischapparat) 61(1) mit Zusatzklingel, das Tastenmodell Actron B sowie das Modell Dallas, bei dem die Tasten in die Innenseite des Telefonhörers integriert sind.

Fernsprech-Tischapparate und Artverwandte (5 Bilder)

Fernsprechtischapparat FeTAp 611-2 in zeitlosem kieselgrau. Bei Apple hätte es wohl spacegrau geheißen.
(Bild: Strelok (CC BY-SA 3.0))

(axk)