Die Renaissance der Phrenologie

Vor mehr als Hundert Jahren versuchte man den Verbrecher an der Gestalt des Schädels zu erkennen. Heute sucht man menschliche Eigen- und Abartigkeiten in Bildern vom Gehirn. Inzwischen finden die Aufnahmen Eingang in die Gerichtssäle.

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Von
  • Edda Grabar

Ceasare Lombroso war der erste. Im Jahr 1890 – also vor etwa 120 Jahren – veröffentlichte er die erste empirische Studie in der er beschrieb, durch welche körperlichen Merkmale sich ein Verbrecher vom harmlosen Nachbarn unterscheide: Die Unzüchtigen erkenne man an ihren funkelnden Augen und geschwollenen Lippen, den Mörder an seinem eisigen Blick, die Diebe an ihrem unruhigen Wesen. „Das war natürlich eine Fehlinterpretation“, sagt Brigitte Tag, die Medizinrechts-Expertin und Leiterin des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, auf der Tagung „Hirnbilder: Konsequenzen für Strafrecht und Datenschutz“ in Winterthur.

Dorthin lud das Zentrum für Technologiefolgen Abschätzung, TA Swiss, ein, um schon heute darüber zu diskutieren, was in einigen Jahren auf das Strafrecht zu kommen könnte: Ähnlich wie DNA-Test könnten künftig Hirnbilder über die Schuldfähigkeit eines Menschen entscheiden“, sagte Martin Künzli, Rektor der Zürcher Hochschule in Winterthur. Und es stellt sich die Frage, ob man damit wie Lombroso einer Finte hinterherläuft.

Dass Künzlis Einschätzung nicht weit hergeholt ist, zeigen Beispiele aus den USA. „Dort erscheinen schon heute Rechtsanwälte mit den Aufnahmen aus der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) vor dem Richter, um die Schuldfähigkeit ihrer Mandaten zu mindern“, sagt Bärbel Hüsing vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe. In einer großangelegten Studie hat sie Chancen und Risiken der Hirnbildgebung untersucht. Und kommt zu dem Schluss: Bislang sei es höchst fragwürdig, die hübsch anzusehenden Bilder mit ihren blauen, roten und gelben Fleckchen als Entscheidungshilfe bei Gericht hinzuzuziehen. Denn mit den Bildern werden keine Fotoaufnahmen des Denkprozesses geliefert, sondern lediglich indirekte Ableitungen.

Je nach Methode werden physikalische Messungen vorgenommen, etwa wie sich schwach radioaktiv-geladener Sauerstoff oder auch andere Substanzen im Gehirn verteilen (PET) oder wie sich die Eigenschaften der roten Blutkörperchen, dem Hämoglobin, im Körper in einem starken Magnetfeld (funktionelle Magnet-Resonanz-Tomografie) ändert, wenn es Sauerstoff im Gehirn abgegeben hat. Ein Rechner wertet diese Daten nach komplexen mathematischen Algorithmen aus und erst anschließend beurteilt ein Arzt die Bilder. Ihre Hinweise sollten nicht die Qualität der Untersuchungen in Frage stellen, doch man solle sich dessen bei einer möglichen Anwendung im Strafrecht bewusst sein. „Um tatsächlich Aussagen über Schuld und Unschuld oder auch nur irgendeine auffällige Verhaltensweise im Gehirn lokalisieren zu können, braucht man die Bilder etlicher tausend Menschen – sowohl mit als auch ohne kriminelle Energie“, sagt Hüsing.

Tatsächlich untersucht man Schwerverbrecher bereits auf Anomalien hinter der Stirn – weiß auch Frank Urbaniok, Chefarzt des Psychiatrisch Psychologischen Dienstes am Justizvollzug des Kanton Zürich. „Doch was kann ich damit anfangen, wenn ich bei 100 Mördern auf identische Merkmale stoße, aber nicht weiß, ob nicht auch beim Rest oder einem großen Teil davon, ein ganz ähnliches Bild entsteht?“. Allerdings gibt es Hinweise darauf, das gerade im entwicklungsgeschichtlich jüngsten Bereich des Hirns, dem Vorderlappen – also wirklich hinter der Stirn – das moralische Empfinden geprägt wird. Das wenigstens zeigen Untersuchungen von Kindern, die bereits in frühen Lebensjahren an Verletzungen in dieser Region litten. Sie sind zwar nicht geistig behindert, schaffen es jedoch nicht mehr soziale Kompetenz und eine Begriff für Gut und Böse aufzubauen. Der bekannteste Fall von Persönlichkeitsänderung: Ein britischer Eisenbahner, dem bei einem Unfall eine Eisenspange durch den vorderen Teil des Hirns rammte und der sich von einem zuverlässigen und friedfertigen zu einem aggressiven und gewalttätigen Menschen wandelte, weisen ebenfalls auf diesen Zusammenhang hin. „Ähnliche Einzelfälle in denen tatsächlich nur die Morphologie eine Rolle spielt, werden immer wieder bekannt“, sagt Urbaniok. Bei der großen Masse jedoch spielten sowohl die Hirnstruktur als auch die Lebensumstände eine Rolle – unterschiedlich ausgeprägt. Vergleiche hält er für unabdingbar, will man die bildgebenden Verfahren tatsächlich einmal einsetzen.

Unter dessen wird in den Vereingten Staaten bereits an den zwei Arten von Neuroimaging-Lügendetektoren gearbeitet. Bei der ersten Methode werden den Verdächtigen verschiedene Bilder vorgeführt und zufällig solche vom Tatort untergemischt. Handelt es sich um den Täter, sollte es bei Aufnahmen vom Opfer oder vom Tatort zu spontanen Änderungen der Hirnaktivität kommen. Auf einem ähnlichen Prinzip beruht das andere Verfahren, dass grundsätzlich davon ausgeht, dass die Aktivität im Gehirn steigt, sobald es Lügen muss. Beide zeigten guten Erfolg, heißt es. „Allerdings nur unter Laborbedingungen“, fügt Bärbel Hüsing hinzu.

Bei Rechtsexpertin Brigitte Tag stößt der Lügendetektor aber auch die Aussagekraft des Neuroimaging auf Skepsis. Mehr noch: Sie sieht das Strafrecht gefährdet, sobald man mit Gehirnstrukturen argumentiert. „Vor einiger Zeit bereits wurde von Neuroforschern der freie Wille in Frage gestellt“, spricht sie auf die beiden Deutschen Gerhard Roth und Wolf Singer an. Das Strafrecht aber gehe vom Schuldprinzip aus und die Voraussetzung dafür sei, dass man frei entscheiden könne eine Straftat zu begehen oder nicht. Die Schuld ist auch die Grundlage der Strafermessung. Käme es dazu, dass man bei geistig Gesunden Veränderungen im Gehirn für eine Tat verantwortlich macht, dann wäre die Schuldfrage und damit das Strafrecht in Frage gestellt.

Trotzdem geht Frank Urbaniok davon aus, dass in näherer oder fernerer Zukunft, das Neuroimaging auch in Europa vor Gericht zugelassene werden wird. „Nicht zur endgültigen Schuldabklärung, aber vielleicht um bei Tätern, die in psychiatrischer Behandlung sind, den Verlauf der Therapie besser und unabhängiger verfolgen zu können“, sagt er. Und auch, um abschätzen zu können, welche Therapie notwendig ist. Erste Versuche dazu laufen bereits. Auch Ulrich Weder, Staatsanwalt des Kantons Zürich, sieht das so: „Wenn so ein Neuro-Lügendetektor tatsächlich richtig funktionieren würde“, sagt er, „dann gehe ich auch davon aus, dass er gesellschaftliche Akzeptanz finden würde.“ Und Frank Urbaniok fügt hinzu: „Man redet im Zusammenhang von Neuroimaging lediglich vom Täter und vom Staat, der dies zulassen muss. Zu diesem Deal gehört aber noch eine dritte Personengruppe: die potentiellen Opfer – auch denen gegenüber hat der Staat eine Schutzpflicht.“ (wst)