Bundesinnenministerium öffnet De-Mail-Konto

Rund sechs Jahre nach dem ersten Testlauf für die "Bürger-E-Post" hat das Innenministerium ein zentrales Postfach für die Kommunikation per De-Mail eingerichtet. Als Grund für die Verzögerung nennt das Ressort einen Rechtsstreit.

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De-Mail

(Bild: c't)

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Von
  • Stefan Krempl

Seit dem heutigen Montag ist das Bundesinnenministerium per De-Mail erreichbar. Es hat dazu ein zentrales Konto mit der Adresse poststelle@bmi-bund.de-mail.de eingerichtet, wie es dort heißt. Dies eröffnet die elektronische Kommunikation mit überprüften Identitäten mit dem Ministerium, die zumindest auf dem Transportweg auch verschlüsselt wird.

Das Innenministerium springt nicht sonderlich früh auf den vor sich hin zuckelnden De-Mail-Zug auf. Ein Pilotprojekt startete bereits vor etwa sechs Jahren. Die gesetzlichen Grundlagen für De-Mail verabschiedete der Bundestag Anfang 2011. Das Innenministerium verweist auf ein "Nachprüfverfahren" eines Wettbewerbers zur Ausschreibung eines De-Mail-Anbieters für die Verwaltung, in dem der Bund Mitte 2014 abschließend Recht erhalten habe. Erste Behörden hätten so erst seit März dieses Jahres an das zentral betriebene De-Mail-Gateway für die Verwaltung angeschlossen werden können.

Mit dem E-Government-Gesetz haben sich alle Bundesbehörden verpflichtet, spätestens von März 2016 an einen eigenen De-Mail-Zugang zur Verfügung zu stellen. Generell hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, das Verfahren "als sicheren und nutzerfreundlichen Standard für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation vertraulicher Inhalte zu etablieren".

Prinzipiell können Nachrichten per De-Mail zusätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt versendet werden. Diese Möglichkeit, vertrauliche Dokumente durchgängig vom Absender bis zum Empfänger etwa mit PGP zu schützen, haben De-Mail-Anbieter im April deutlich vereinfacht.

Als "großen Vorteil" von De-Mail nennt das Ressort "die gesetzlich abgesicherte Zustellung": Versand, Empfang und Inhalte der E-Post könne jederzeit rechtswirksam nachgewiesen werden. Skeptiker sehen in den "harten Rechtsfolgen" aber einen Nachteil, da wichtige Verwaltungsdokumente gegebenenfalls nach drei Tagen als zugestellt gelten könnten. Laut dem aktuellen E-Government-Monitor hinkt De-Mail nach wie vor weit hinter den Erwartungen her und gilt noch als Nischenanwendung. (anw)