Europäische "Sammelklage" gegen Google in der Mache

Die Kanzlei Hausfeld und die Lobby-Firma Avisa haben eine Online-Plattform eingerichtet, auf der sie geplante Schadenersatzklagen gegen Google wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens bewerten und bündeln wollen.

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Besprechung

(Bild: grip.eu)

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Google steht neben dem laufenden Kartellrechtsverfahren in der EU weiterer rechtlicher Ärger ins Haus. Die internationale Anwaltskanzlei Hausfeld und die Brüsseler Lobby-Beratung Avisa haben am Dienstag eine Website freigeschaltet, über die sie Schadenersatzklagen gegen den US-Internetkonzern sammeln und leichter durchsetzbar machen wollen. Es soll um eine Art "Wiedergutmachung" für die "Opfer" wettbewerbswidrigen Verhaltens der Kalifornier gehen.

"Grip" heißt die Plattform, das steht für "Google Redress and Integrity Platform". Umstrittene Praktiken des Konzerns "könnten massive Auswirkungen auf Unternehmen, Verbraucher und andere Einrichtungen haben", heißt es dort. Betroffenen soll geholfen werden, dagegen vorzugehen und die eigenen Rechte "auf dem Markt zu behaupten". Dazu werde Avisa Eingaben zunächst beurteilen und Erfolg versprechende Fälle an Hausfeld weiterreichen. Die dortigen Anwälte sollen dann prüfen, ob mögliche Ansprüche begründet sind, und das weitere Vorgehen mit den potenziellen Klienten besprechen.

Hinter Grip stünden keine Wettbewerber von Google, beteuern die Betreiber ihr "unabhängiges" Vorgehen. Es sei wichtig, Marktmissbrauch durch Akteure mit erheblicher Macht zu stoppen und wieder ein Gleichgewicht herzustellen, damit "effiziente und innovative Wettbewerber Alternativen und vielleicht sogar bessere Dienste anbieten" könnten. Zur Sprache kommen können nicht mögliche Verstöße durch Googles Suchseite, sondern auch durch weitere Angebote wie Android, YouTube oder Maps.

Avisa hat schon im Frühjahr 2010 eine eigene Beschwerde gegen den Suchmaschinenriesen eingereicht und im Folgejahr die französische Suchmaschine 1PlusV bei einer Klage mit einer Forderung nach 295 Millionen Euro unterstützt, da Google rivalisierende Dienste geschädigt habe. Hausfeld vertritt parallel die Schnäppchensuchmaschine Foundem in einem zivilrechtlichen Fall gegen Google. Die Briten gehören der von Microsoft mit ins Leben gerufenen Initiative Icomp an. Die Beschwerden befinden sich in schwebendem Zustand, bis die EU-Kommission zu einem Schluss gekommen ist.

Zur Höhe möglicher Schadenersatzansprüche wollte sich Laurent Geelhand, geschäftsführender Partner bei Hausfeld, gegenüber der New York Times nicht äußern. Er unterstrich, dass der Schwerpunkt bei wettbewerbswidrigem Handeln bislang auf öffentlichen Sanktionen gelegen habe. Dabei bleibe außen vor, inwieweit Betroffene selbst finanziell geschädigt worden seien. Da die EU-Kommission ihre Entscheidung im Fall Google derzeit ausarbeite, sei es an der Zeit, parallel zivilrechtliche Klagen vorzubereiten. Sobald die Kommission ihr "Urteil" gefällt habe, werde man dann rasch reagieren können.

(anw)