Text des Datenschutzabkommens zwischen EU und USA steht

Seit 2010 wird verhandelt. Jetzt steht das Rahmenabkommen von Europäischer Union und den USA für den Datenschutz. Beide Seiten brauchen es, um die in anderen Abkommen wie TISA und TTIP vorgesehenen Datenflüsse rechtfertigen zu können.

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Flagge USA
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Von
  • Monika Ermert

Am Dienstagabend haben die Verhandlungsführer der EU-Kommission und der US-Regierung den Text des lange erwarteten Rahmenabkommens zum transatlantischen Datenschutz unterzeichnet. Das teilte die zuständige Justizkommissarin Věra Jourová mit. Noch ist aber in den USA ein Gesetz nicht eingeführt, das EU-Bürgern ermöglicht, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten durchzusetzen. Sie erwarte jetzt die baldige Annahme dieses "Judicial Redress Bill", versicherte Jourová. Erst dann kann das sogenannte Umbrella Agreement vom EU-Parlament abgesegnet und abgeschlossen werden.

Dass EU-Bürger nicht klagen konnten, wenn ihre Datenschutzrechte in den USA verletzt werden, hatte die Europäische Union 2010 dazu veranlasst, auf ein Rahmenabkommen zum Datenschutz zu drängen. Entzündet hatte sich die Debatte damals an den von den USA erzwungenen Verhandlungen zum Austausch von Bankdaten (SWIFT) und zur Übertragung von Flugpassagierdaten (PNR). Insbesondere beim PNR-Abkommen war rasch klar geworden, dass die abgegebenen Garantien für EU-Bürger wenig hilfreich waren. Die konnten sie vor US-Gerichten schlicht nicht durchsetzen.

Seit 2010 wurde daher über das Umbrella-Abkommen verhandelt, um Grundsatzfragen für transatlantische Datenflüsse einheitlich zu klären. Das soll das Rahmenabkommen jetzt einlösen. Jourová verspricht, das Abkommen werde einen "hohes Maß an Schutz für personenbezogene Daten" beim Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden auf beiden Seiten des Atlantik sichern. "Die robuste Kooperation zwischen der EU und den USA im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus ist entscheidend für die Sicherheit der Europäer", teilt Jourová mit. "Aber jeder Austausch von persönlichen Daten, soweit es Straftaten, Namen oder Adressen betrifft, muss strikten Datenschutzregeln unterworfen sein."

Für den Austausch von Daten in der Wirtschaft wird nach wie vor an Nachbesserungen des Safe-Harbour-Abkommens gearbeitet. Auch dies hoffe man schon bald abzuschließen. Das EU-Parlament hatte der Kommission im Zuge der Debatten um die Weitergabe von Daten durch Kommunikationsunternehmen an Behörden und Geheimdienste empfohlen, des Abkommen aufzukündigen.

Ob das EU-Parlament am Ende zufrieden ist mit dem neuen Rahmenabkommen, bleibt abzuwarten. Verhandelt wurde, wie so oft im transatlantischen Verhältnis, hinter verschlossenen Türen. Der Innenausschuss des Parlaments wurde immer wieder von den Kommissionsunterhändlern in geschlossenen Sitzungen unterrichtet. Eine breitere Debatte steht aber noch aus. Viviane Reding, Abgeordnete für die EVP im Europaparlament, kündigte auf Twitter an, das Parlament werde prüfen, ob Datenschutzrechte "ohne Hintertüren" für EU-Bürger gewährt würden. Sie hatte als Justizkommissarin die Verhandlungen mit auf den Weg gebracht.

[Update 09.09.2015 – 16:30 Uhr] Wie heise online inzwischen aus Kreisen der Kommission erfahren hat, steht eine Veröffentlichung des fertigen Texts offenbar nicht unmittelbar bevor. Es bleibt also weiterhin unklar, was genau in dem Abkommen stehen soll. (mho)