Ein kleiner Sieg russischer Bürgerrechtler
Der Oberste Gerichtshof Russlands hat entschieden, dass Teile des neuen Überwachungsgesetzes SORM gegen die Verfassung verstoßen.
Der Oberste Gerichtshof Russlands hat vergangene Woche entschieden, dass Teile des neuen Überwachungsgesetzes SORM gegen die Verfassung verstoßen. SORM 2 (Sistema Operativno-Rozysknykh Meropriyatii), das neben dem Abhören von Telefongesprächen auch die Überwachung des Internet ermöglicht, war Ende Juli in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes müssen Internetprovider auf eigene Kosten eine Überwachungsschnittstelle mit einer Verbindung über ein Glasfaserkabel zum Geheimdienst FSB einrichten.
Dadurch kann der Geheimdienst in Echtzeit alles abhören, was über die Server der Provider läuft. Das aber geschehe, wie Alexei Rokotyan vom Kommunikationsministerium versichert, streng nach dem Gesetz, das heißt, es sollen nur einzelne Bürger aufgrund einer zuvor eingeholten richterlichen Genehmigung abgehört werden dürfen: "Wenn wir über die Einrichtung von SORM in das russische Kommunikationsnetzwerk sprechen, dann sprechen wir nicht über die Möglichkeit einer globalen Überwachung des Internet oder über eine totale Kontrolle der Information, die über das globale Netz gesendet wird, sondern wir sprechen über das legale Abhören von Einzelpersonen."
Der Journalist Pavel Netupsky aus St. Petersburg hatte beim Obersten Gerichtshof einen Widerspruch gegen SORM eingelegt, der vor allem die Anordnung betraf, dass Provider die Schnittstelle zum Abhören einbauen und für die Kosten aufkommen müssen. Am 25. September entschied das Gericht, es verstoße gegen das Gesetz, wenn die Provider nicht über Abhörmaßnahmen informiert werden müssten, da diese den Kunden gegenüber für Geheimhaltung garantieren. Die Provider können jetzt ihre Kunden darüber informieren, dass sie abgehört werden. Skeptiker meinen, dass wahrscheinlich nur wenige den Mut haben werden, dies zu tun, um nicht beim Geheimdienst anzuecken. Überdies scheint das Urteil vornehmlich Telefon- und Mobiltelefonunternehmen zu betreffen, wie Sergei Smirnov vom russischen Human Rights Network sagt. Ob es auch Internetprovider betrifft, ist noch nicht klar, da noch keine schriftliche Begründung des Urteils vorliegt.
Mehr in Telepolis: Neben SORM lässt auch ein neues Informationsgesetz Bedenken aufkommen. (fr)