Kaliforniens Gouverneur stoppt Anti-Drohnen-Gesetz

Gouverneur Jerrry Brown hat die Zustimmung zu einem Gesetz verweigert, das Drohnenflüge über Privatgrund eingeschränkt hätte. Über kalifornischen Schulen und Kindergärten dürfte der Drohnenbetrieb jedoch weitgehend illegal werden.

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Quadkopter

Das Veto ist ein großer Erfolg für die Industrieverbände CEA und AUVSI.

(Bild: dpa, Patrick Pleul)

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Das kalifornische Parlament hatte Im August beschlossen, den Einsatz von Drohnen über fremdem Privatgrund drastisch einzuschränken. Der Betrieb in einer Höhe von bis zu 350 Fuß (rund 107 Meter) über Boden sollte als widerrechtliche Inbesitznahme des Grundstücks gelten, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Grundstücksberechtigten vorliegt. Doch Gouverneur Jerry Brown hat am Mittwoch sein Veto gegen das Gesetz eingelegt.

Edmund Gerald "Jerry" Brown, Jr., ist Kaliforniens 34. und 39. Gouverneur.

"Dieses Gesetz, obwohl gut gemeint, könnte den gelegentlichen Hobbyisten wie auch den von der Bundesluftfahrtbehörde FAA genehmigten gewerblichen Nutzer beschwerlichen Gerichtsverfahren und neuen Klagen aussetzen", schreibt Brown an den Senat. "Lassen Sie uns das mit mehr Sorgfalt betrachten, bevor wir diesen Weg einschlagen." Damit erlangt der Parlamentsbeschluss keine Gesetzeskraft.

Derzeit dürfen private Drohnen in den USA nur bis maximal 400 Fuß über Boden betrieben werden. Über kalifornischem Privatgrund wäre nur der Bereich von 350 bis 400 Fuß übrig geblieben, was etwa 15 Metern Luftraum entspricht. Begegneten sich da mehrere Fluggeräte, hätte es eng und gefährlich werden können.

Theoretisch könnte das Parlament Browns Veto überstimmen und so das Gesetz erzwingen. Erforderlich ist in beiden Kammern des Parlaments eine Mehrheit von zwei Dritteln aller gewählten Abgeordneten. Allerdings sind solche Beharrungsbeschlüsse in Kalifornien extrem selten. Der jüngste gelang 1979 – auch damals war Jerry Brown Gouverneur.

Im Unterhaus haben ursprünglich mehr als zwei Drittel den nun aufgehobenen Beschluss unterstützt. Im Oberhaus müssten sechs jener sieben Senatoren, die keine Stimme abgegeben haben, für den Beharrungsbeschluss gewonnen werden. Jedoch dürfte es schon aus Termingründen nichts werden: Am Freitag tritt das kalifornische Parlament seine Winterpause an, in der die nicht abgeschlossenen Geschäftsstücke verfallen.

Das Veto ist ein großer Erfolg für die Branchenverbände AUVSI (Association for Unmanned Vehicle Systems International) und CEA (Consumer Electronics Association). Sie hatten den Parlamentsbeschluss als verfassungswidrig kritisiert und Brown zu dem Veto aufgerufen..

Vergangenen Freitag hat das kalifornische Parlament ein weiteres Gesetz zum Thema verabschiedet (SB-271). Es erklärt den nicht ausdrücklich genehmigten Betrieb unbemannter Fluggeräte über Schulen und Kindergärten zur Straftat. Wer dabei auch noch Aufnahmen macht, begeht eine weitere Straftat.

FAA-Genehmigungen können durch kalifornisches Recht nicht ausgehöhlt werden.

(Bild: FAA (gemeinfrei))

Professionelle Journalisten unterliegen diesen Verboten erst dann, wenn sie vom Direktor aufgefordert werden, ihre Tätigkeit einzustellen. Behörden werden von ausdrücklich nicht darin eingeschränkt, über Kindergärten und Schulen zu fliegen und zu filmen.

Wenige Tage vor dem endgültigen Beschluss wurde noch eine Ausnahme eingefügt, um einen Konflikt mit Bundesrecht zu vermeiden: Wer eine Genehmigung der FAA hat, darf auch über kalifornischen Schulen und Kindergärten fliegen. Ein Veto des Gouverneurs gegen das Gesetzesvorhaben SB 271 ist unwahrscheinlich, denn alle Abgeordnete haben für das Gesetz gestimmt. (ds)