Landgericht lässt Internethandel von Medikamenten zu

Das juristische Tauziehen um den Versandhandel mit apothekenpflichtigen Medikamenten ĂĽber das Internet geht weiter.

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  • Richard Sietmann

Das juristische Tauziehen um den Versandhandel mit apothekenpflichtigen Medikamenten über das Internet geht weiter. Das Berliner Landgericht hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom November letzten Jahres auf der Grundlage einer EU-Ausnahmevorschrift entschieden, dass die niederländische Internet-Apotheke DocMorris Arzneimittel über das Internet vertreiben darf. Das Gericht bestimmte, dass DocMorris Medikamente direkt an Endkunden in der Bundesrepublik ausliefern darf, auch wenn es sich dabei nach deutschem Recht um apothekenpflichtige Präparate handelt.

Ebenfalls im November hatte das Frankfurter Landgericht mit einer einstweiligen Verfügung DocMorris den Vertrieb der Medikamente in Deutschland untersagt. Die Entscheidung im Hauptverfahren, das die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) angestrengt hatte, steht noch aus. Der Kläger im Berliner Verfahren ist der Verband sozialer Wettbewerb (VSW), der Hersteller und Vertreiber von Pharmazie-Produkten vertritt. Der VSW will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Trotz der Entscheidung des Landgerichts in Berlin will DocMorris weiterhin "die vorläufige Entscheidung aus Frankfurt" respektieren. "Unser Angebot richtet sich deshalb an alle deutschsprachigen Europäer, aber nicht an deutsche Adressen", erklärt die Internet-Apotheke auf ihren Web-Seiten. (Richard Sietmann) / (prak)