Intelligente Stromzähler: Kritik an "Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür"

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur "Digitalisierung der Energiewende" vorgelegt. Netzbetreiber sollen auch Haushalte mit geringem Stromverbrauch mit intelligenten Messsystemen aufrüsten dürfen.

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Intelligente Stromzähler
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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hält an seinen umstrittenen Plänen fest, möglichst flächendeckend intelligente Stromzähler unters Volk zu bringen. Sein Ressort hat nach Eckpunkten vom Februar jetzt einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur "Digitalisierung der Energiewende" veröffentlicht und eine Verbändekonsultation dazu gestartet. Das mit Begründung fast 200 Seiten starke Papier sieht einen abgestuften Einbau "smarter" Messsysteme nebst zugehöriger Gateways bis 2035 vor und stellt Datenschutzregeln auf.

Das Wirtschaftsministerium betont nach wie vor den Grundsatz, dass die Geräte nicht "um jeden Preis" ins Feld gebracht werden dürften. Auch für die Messstellenbetreiber müssten sich die erwarteten Kosten aber amortisieren. Der Einbau der Systeme wird dem Plan nach, mit dem Gabriel auch EU-Vorgaben mit vergleichsweise großem Spielraum umsetzen möchte, stufenweise erfolgen: Größere Verbraucher und Erzeugungsanlagen mit einem Jahresverbrauch von über 6000 kWh – was durchschnittlich ab einem Fünfpersonen-Haushalt zutrifft – sieht das Ministerium in einer "Vorreiterrolle", kleinere "folgen später".

Eine Kosten-Nutzen-Analyse habe gezeigt, dass bei Endkonsumenten mit einem Jahresstromverbrauch von unter 2000 kWh das durchschnittliche Einsparpotenzial pro Jahr bei nur rund drei Euro liege, heißt es in dem Entwurf. Bei über 6000 kWh sei mit mindestens 80 Euro weniger Kosten zu rechnen. Die durchschnittlichen Gebühren, die Endverbraucher für den Messstellenbetrieb mit einem einfachen digitalen Haushaltszähler aufwenden müssen, hätten die Experten mit etwa 20 Euro beziffert.

Der Vorstoß legt daher eine zulässige Preisobergrenze von 23 Euro pro Jahr für den Einbau eines vergleichsweise leistungsstarken "Smart Meter" für die niedrigste Verbrauchsgruppe bis 2000 kWh fest. Die "roten Linien" setzen sich angepasst nach oben fort.

Neu gegenüber den Eckpunkten ist, dass Netzbetreiber auch Haushalte, die weniger als 6000 kWh jährlich benötigen, im Einklang mit den preislichen Vorgaben mit intelligenten Zählen ausstatten dürfen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) warnt daher vor einer "Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür". Verbraucher könnten so auch der damit verknüpften Preisgabe "massenhaft sensibler Daten" nicht widersprechen. Brisant sei zudem, dass Vermieter unabhängig von der jeweiligen Verbrauchsgröße beschließen könnten, das gesamte Haus auf neue Zähler umzustellen. (axk)