EU-Wettbewerbshüter haben Microsoft im Visier
Microsoft wird möglicherweise mit einem zweiten EU-Wettbewerbsverfahren konfrontiert.
Microsoft wird möglicherweise mit einem zweiten EU-Wettbewerbsverfahren konfrontiert. Die im Februar 2000 begonnenen Untersuchungen zur Bündelung von verschiedenen Varianten des Betriebssystems Windows 2000 könnten zu einem Beschwerdebrief an das Unternehmen führen, hieß es am Donnerstag in Brüssel in Kreisen der EU-Kommission. Eine Entscheidung ist aber laut dpa noch nicht gefallen.
Bei dem im August eingeleiteten Wettbewerbsverfahren ging es bisher darum, ob Microsoft seine marktbeherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen ausnutzt, um auf angrenzende Märkte für Server vorzustoßen. Dabei dreht es sich allerdings um Windows NT sowie 9x. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass "Microsoft der Verpflichtung zur Offenlegung ausreichender Interface-Informationen über das PC-Betriebssystem nicht nachgekommen ist". Microsoft habe Informationen an Wettbewerber nur nach Gutdünken und auf diskriminierende Weise weitergegeben beziehungsweise sich geweigert, Wettbewerbern Interface-Informationen zur Verfügung zu stellen. Daher wurde ein offizielles Verfahren eröffnet. Ausgangspunkt war eine Beschwerde von Sun vom Dezember 1998. Sun beklagte, Microsoft sei bei der Lizenzvergabe diskriminierend vorgegangen und habe grundsätzliche Informationen über das Windows-Betriebssystem verweigert.
Bei Windows 2000 war die Kommission dagegen aus eigenen Antrieb aktiv geworden. Die Untersuchungen zu Windows 2000 könnten nun mit dem EU-Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft zusammengelegt werden. Dafür müsste laut Wettbewerbsexperten bei der Windows-2000-Prüfung ebenfalls ein offizielles EU-Verfahren begonnen werden. Bei einem EU-Kartellverfahren droht ein hohes Bußgeld, bis zu zehn Prozent des Weltumsatzes des Konzerns.
Einen Zusammenhang zwischen dem US-Kartellprozesses gegen Microsoft und den EU-Verfahren haben die Brüsseler Wettbewerbshüter immer verneint. Vor allem unterschieden sich die Verfahren und Ermittlungen von den Vorwürfen in den USA, hieß es in Brüssel. Im US-Prozess gehe es generell darum, dass Microsoft seine beherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen durch wettbewerbswidrige Maßnahmen zementieren wolle. Die Untersuchungen der EU behandelten dagegen die Ausdehnung der Microsoft-Monopolstellung auf den Server-Bereich sowie die besondere Situation bei Windows 2000. (jk)